German Pellets beantragt Insolvenz

Der German Pellets hat am Mittwoch den 10.02.16 beim Amtsgericht Schwerin den Insolvenzantrag gestellt. Jetzt stellt sich die Frage, was für die tausende Anleger, die dem Unternehmen insgesamt 226 Millionen Euro geliehen haben, besser ist: eine so genannte Eigeninsolvenz oder ein geregeltes Insolvenzverfahren? Rechtsanwalt Marc Gericke aus Siegburg lehnt die Eigenverwaltung ab und erklärt, was Anleger jetzt tun können.

German Pellets hat den Antrag auf Insolvenz gestellt. Rechtsanwalt Marc Gericke warnt vor einer Eigenverwaltung und erklärt den Anlegern, was sie als Anleihegläubiger tun können.

Rechtsanwalt Marc Gericke warnt nach dem Insolvenzantrag von German Pellets vor einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Diese sei für die Anleger, die dem Unternehmen aus Wismar 226 Millionen Euro geliehen haben, die schlechteste Lösung. „Eine Eigeninsolvenz läuft bei German Pellets nur auf eine weitere Täuschung der Anleger hinaus“, sagt Gericke und fordert statt dessen ein geregeltes Insolvenzverfahren. „Das ist in der jetzigen Situation der beste Weg und wohl auch der einzig noch verbliebene Schutz der Anleger vor einem weiteren Budenzauber bei German Pellets.“

Fall Prokon zeigt, was jetzt auch bei German Pellets zu tun ist

Der Beispielfall Prokon zeigt nach Ansicht von Anlegeranwalt Marc Gericke, warum eine Regelinsolvenz auch bei German Pellets die beste Lösung sein dürfte. Denn es gebe in beiden Fällen Parallelen. Zum einen hätten sich beide Unternehmen offenbar mit Expansionen überhoben. Außerdem sei bei beiden ein Management am Werk, das an einem Hang zur Intransparenz leide. „Der Insolvenzverwalter von Prokon hat das bestmögliche aus diesem Scherbenhaufen gemacht – in relativ kurzer Zeit und auch aus Sicht der Anleger“, sagt Gericke.

Hintergrund: Bei einer geregelten Insolvenz setzt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter ein. Dieser entscheidet dann, was zu tun ist, in wie weit das Unternehmen weitergeführt werden kann oder zerschlagen und in Teilen verkauft wird. Anders bei der Eigeninsolvenz. Diese dient der Weiterführung eines zwar angeschlagenen, aber grundsätzlich überlebensfähigen Unternehmens. Ob das der Fall ist, zeigt regelmäßig ein Sanierungsgutachten. Dabei soll das angestammte Management weiter vor Ort bleiben und die Sanierung des Unternehmens (da es dieses gut kennt) unter Überwachung durch einen Sachwalter bewerkstelligen. Den Sachwalter bestimmt das Insolvenzgericht. Er ist der neutrale Aufpasser des Managements.

Gründe gegen die Eigenverwaltung bei German Pellets

Eine Eigenverwaltung setzt regelmäßig voraus, dass man bei der Beurteilung der Unternehmensführung zu einem positiven Ergebnis kommt. „Das ist bei German Pellets nach unserer Auffassung nicht der Fall“, sagt Rechtsanwalt Marc Gericke. Gegen eine Eigenverwaltung sprechen nach seiner Ansicht mehrere Gründe:

1. Vertrauen verspielt!

Das Management habe in den letzten Monaten „alles getan, um das Vertrauen der Anleihegläubiger restlos zu verspielen“, so Gericke. Dazu gehöre nicht zuletzt die kurzfristig für den 10.02.16 anberaumte und dann einen Tag vorher abgesagte Gläubigerversammlung. Bei dieser wollte German Pellets den Anlegern der bald fälligen ersten Anleihe „eine Art Kuhhandel vorschlagen, bei der sie für eine wertlose zusätzliche Absicherung auf Zinsen verzichten und einer Laufzeitverlängerung zustimmen sollten“, so Gericke. Bei diesem Konstrukt hätte zudem das Beratungsunternehmen One Square Advisors GmbH eine wichtige Rolle gespielt. Genau diese Berater sollen nun angeblich den bisherigen Chef von German Pellets als Geschäftsführer ersetzen. „Damit wäre der Vorteil einer Eigenverwaltung verspielt, nämlich dass das bisherige Management das Unternehmen im Prinzip besser kennt als ein externer neuer Manager“, erklärt Rechstanwalt Gericke.

2. Fundamentale Notlage!

Die Probleme von German Pellets bestehen nach Ansicht von Rechtsanwalt Gericke „nicht nur in einem vorübergehenden Liquiditätsengpass, sondern sind vermutlich tiefgreifender.“ Dafür würden mehrere Indizien sprechen: Zum einenhabe sich German Pellets am Kapitalmarkt extrem verschuldet. Mit der Expansion in den USA habe sich das Unternehmen überhoben. In Deutschland stünden mittlerweile die Werke still. Außerdem habe German Pellets umfassende Garantien gegenüber den beiden Werken in den USA und gegenüber einzelnen Großabnehmern der Pellets wie z.B. den Stromerzeuger Drax Power Limited übernommen.

3. Fragwürdiges Finanzgebaren!

German Pellets habe die Expansion in den USA finanziert, indem es Geld an Zwischengesellschaften verliehen habe, die diese Darlehen wiederum als Eigenkapitaleinlage für die US-Werke genutzt haben. Fragen werfen laut Rechtsanwalt Gericke auch Darlehen auf, die German Pellets anderen Unternehmen gegeben habe. Allein beim mittlerweile insolventen Ofenbauer Kago Wärmesysteme stünden etwa 23,6 Mio Euro auf dem Spiel. Kago gehöre ebenfalls dem Gründer und Chef von German Pellets.

Anleger können im Moment nicht viel mehr tun, als sich zu informieren

Wer in Anleihen von German Pellets investiert hat, kann derzeit eigentlich nicht viel umnternehmen. Rechtsanwalt Gericke rät Anlegern, „sich über die weitere Entwicklung und die eigenen Rechte zu informieren.“ Wichtig sei hier vor allem, sich über die beiden rechtlichen Institutionen des Gemeinsamen Vertreters und des Gläubigerausschusses zu informieren. Denn beide können laut Anlegeranwalt Gericke von den Anleihegläubigern eingesetzt werden – auch parallel nebeneinander – um die Rechte der Anleihegläubiger gegenüber dem Unternehmen oder dem Insolvenzverwalter zu vertreten.

Kommt es zu einer Regelinsolvenz hängen die Handlungsmöglichkeiten der Anleger laut Gericke davon ab, „wie es in den nächsten Tagen und Wochen weitergeht.“ Je nach Entwicklung könnten Anleihegläubiger ihre Anleihen möglicherweise kündigen. Mit der Kündigung würde die Rückzahlung sofort fällig. Die Anleger kämen damit in die rechtliche Position eines Gläubigers und könnten ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.
Wenn es zu einem Insolvenzverfahren komme, so Rechtsanwalt Marc Gericke, dann müssen innerhalb des Insolvenzverfahrens Anleihegläubigerversammlungen stattfinden, um einen gemeinsamen Vertreter zu bestimmen.