Aufstand der Anleger gegen Misswirtschaft bei Windkraftfonds

Windenergie: Misswirtschaft bei geschlossenen Fonds / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Windenergie: Misswirtschaft bei geschlossenen Fonds / Foto: © Rüdiger v. Schönfels

Die Unwirtschaftlichkeit von Windparks liegt neben Konstruktionsfehlern von geschlossenen Fonds an der Misswirtschaft des Managements. Trotzdem kommt es bei Windkraftfonds bislang nur selten zum Aufstand der Anleger gegen die vom Fondsemittenten eingesetzte Geschäftsführung.

Anders beim Windpark Möbisburg bei Erfurt in Thüringen. Dort haben sich die Anleger mit juristischer Unterstützung von Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann und der organisatorischen Hilfe der Ökofair Energie GmbH gegen die Vernichtung ihres Kapitals gewehrt und das alte Fondsmanagement durch ein neues ersetzt. „Damit ist der Weg frei für die wirtschaftliche Sanierung“, sagt Elixmann. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits in fünf Fällen die Anleger von geschlossenen Windkraftfonds im Zusammenhang mit dem Austausch der Geschäftsführung beraten.

Hintergrund: In Deutschland gibt es laut Recherchen von Ökofair rund 2.500 Windparks. Viele davon wurden als geschlossene Fonds aufgelegt und an Kapitalanleger verkauft. Bis zu 250.000 Anleger haben schätzungsweise bis zu sieben Milliarden Euro investiert. In der Boomphase 1997 bis 2005 haben vor allem große Emissionshäuser wie PNE, WPD, WKN, UMaAG und Grünes Emissionshaus die Beteiligung an Windparkfonds am Fließband in den Markt gedrückt. „Davon halten rund 60 Prozent nicht, was den Kapitalanlegern versprochen wurde“, kritisiert Christian Herz, stellvertretender Vorsitzender des Anlegerbeirats beim Bundesverband Windenergie (BWE). Herz schätzt, dass die Hälfte der Anleger einen Großteil ihres Geldes verlieren könnte.

Der Austausch der Geschäftsführung könnte vielen Windparkfonds wieder auf die Beine helfen. Doch die Anleger von geschlossenen Fonds haben ein grundsätzliches Organisationsproblem. „Bei diesen Kapitalanlagen beteiligen sich Hunderte von Anlegern an einem Unternehmen. Sie werden vom Fondsemittent von Anfang an systematisch benachteiligt. Der Emittent des Fonds diktiert den Gesellschaftsvertrag, setzt die Geschäftsführer ein und hält die Anleger von wichtigen Informationen fern. Gegen diese Vormacht müssen sich die Anleger organisieren und kollektiv ihre Rechte einfordern“, sagt Rechtsanwalt Elixmann.

Die häufigsten Renditefresser bei Windkraftfonds

  • Das Emissionshaus hat seinen Profit in der Konzeptions- und Vertriebsphase verdient. An einem profitablen Betrieb des Windparks besteht dagegen kaum Interesse.
  • Der Emittent setzt ein Fondsmanagement mit Selbstbedienungsmentalität ein. Mitunter kassieren Geschäftsführer hohe Handlingaufschläge für die Prüfung von Rechnungen oder schanzen sich lukrative Beraterverträge zu.
  • Das Fondsmanagement zeigt kein Interesse an einer hohen Verfügbarkeit der Windkraftanlagen und engagiert sich nicht für schnelle Reparaturen. Meist hapert es schon an der Auswahl verlässlicher Reparaturbetriebe.
  • Emittent und Fondsmanagement sind personell verbunden. Als Folge beauftragt die Geschäftsführung teure Tochterfirmen des Emissionshauses, statt günstigere Wettbewerber zu beauftragen.
  • Das Management des Fonds profitiert von Intransparenz. Die Anleger erhalten keinen Einblick in die Bücher. Als Folge kann die Geschäftsführung eigene Fehler und Verschwendung vertuschen.

Ansatzpunkte für die Sanierung von Windkraftfonds

Die systematischen Schwachstellen, die bei Windparks zur Misswirtschaft führen, sind zugleich die wichtigsten Ansatzpunkte für ihre Sanierung. Bleibt die Frage, wie die Anleger ein Management, das der Emittent eingesetzt hat, austauschen können. „Die Anleger müssen hartnäckig sein und sich organisieren. Keine Geschäftsführung von Emittenten Gnaden gibt ihre Machtstellung freiwillig auf“, sagt Rechtsanwalt Elixmann.

Am besten beginnen die Anleger mit dem Fondsbeirat. Diesen müssen sie von den Parteigängern des Emittenten säubern und mit qualifizierten Personen besetzen, die auf Seite der Anleger stehen. Hilfreich kann  auch der Schulterschluss mit den finanzierenden Banken sein. „Wenn die Banken sehen, dass die Anleger ein wirtschaftlich tragfähiges Sanierungskonzept verfolgen, können sie Druck auf die alte Fondsgeschäftsführung aufbauen und so den Anlegern beim Austausch des Managements den Rücken stärken“, sagt Rechtsanwalt Elixmann.

Fondsgeschäftsführung fordert von Anlegern quasi einstimmige Beschlüsse

Kommt es zum Aufstand der Anleger, verweisen Fondsgeschäftsführer gerne auf den Gesellschaftervertrag und fordern von den Anlegern quasi einstimmige Beschlüsse. Wohl wissend, dass das so gut wie nicht möglich ist! Trotzdem lassen sich davon viele Anleger abschrecken.

Hinter dem Abwehrmanöver steckt ein Rechtsverständnis, das Anlegeranwalt Elixmann „für völlig veraltet hält“. Die Forderung einstimmiger Beschlüsse wurde vor etwa 100 Jahren für Unternehmen mit einem überschaubaren Gesellschafterkreis entwickelt. Bei Unternehmen mit wenigen Gesellschaftern habe das auch heute noch eine gewisse Berechtigung. „Aber keinesfalls bei Fonds mit mehreren Hundert Anlegern, die ihren Gesellschaftsvertrag von einem Fondsemittenten quasi diktiert bekommen, also gar nicht aushandeln können“, erklärt Elixmann.

Der erfahrene Rechtsanwalt aus dem Rheinland setzt sich für eine zeitgemäße Regelung dieser für Anleger wichtigen Rechtsfrage ein. „Anleger von geschlossenen Fonds brauchen eine realistische Chance, um die Geschäftsführung ihres Fonds kontrollieren und im Falle von Misswirtschaft absetzen zu können“, fordert Elixmann. Am besten wäre eine anlegerfreundliche Klarstellung durch den Gesetzgeber.

Faire und unabhängige Geschäftsführung für geschlossene Ökofonds

Dass sich der Widerstand gegen die Misswirtschaft in geschlossenen Fonds lohnt, zeigt das Engagement der Ökofair Energie GmbH. Das Unternehmen hat sich auf unabhängiges und faires Management von Windkraftfonds spezialisiert und stellt aktuell bei vier Windparks das Management. Das Unternehmen wird juristisch von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte beraten. Geschäftsführer sind Holger Schneider und Christian Herz. Beide sind seit Jahren selbst Anleger von Windkraft- und Solarenergiefonds und engagieren sich im Bundesverband WindEnergie (BWE) für die Rechte der Anleger. Beide haben die negativen Seiten einer von Fondsemittenten eingesetzten Geschäftsführung als Anleger kennen gelernt und sich gewehrt. Mit Erfolg. Das war die Initialzündung für die Gründung der Ökofair Energie GmbH. Das Unternehmen war auch beim Aufstand der Anleger gegen die Misswirtschaft beim Windpark Möbisburg beteiligt. „Die vom Emittenten eingesetzte Geschäftsführung hat bis zum Schluss versucht, die Anleger auszutricksen. Jetzt hat ein Gericht das alte Management zur Einsicht gezwungen, dass es juristisch keine Chance hat“, sagt Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann.