Vermieter darf Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen

Mietwohnung: Kündigung bei Eigenbedarf / Foto: © BeTa-Artworks, Fotolia
Mietwohnung: Kündigung bei Eigenbedarf / Foto: © BeTa-Artworks, Fotolia

Vermieter müssen ihren Mietern vor Vertragsabschluss reinen Wein einschenken. Vor allem wenn sie daran denken, die Immobilie später einmal selbst zu bewohnen. Sonst können die Mieter die spätere Kündigung wegen Eigenbedarf auf dem Rechtsweg aushebeln. Anders die Lage, wenn sich der Eigenbedarf für den Vermieter erst nach Vertragsabschluss abzeichnet. Dann bekommt der Vermieter Recht. Das zeigt ein Urteil vom Bundesgerichtshof.

Im Urteilsfall mit dem Aktenzeichen VIII ZR 233/12 ging es um ein Einfamilienhaus in Wolfenbüttel. 2008 zogen die neuen Mieter ein. Bei Vertragsabschluss versicherte der Sohn der Vermieterin noch, dass die Mieter nicht mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf rechnen müssten. Drei Jahre später war es soweit: Die Vermieterin kündigte den Mietvertrag wegen Eigenbedarf, ihr Enkel brauche das Haus jetzt für seine Familie als neues Heim. Offenbar fühlten sich die Mieter verschaukelt. Sie zogen vor Gericht und erlitten auf ganzer Linie eine Niederlage.

Der Rechtsstreit war aussichtslos. Alle drei Instanzen entschieden zu Gunsten der Vermieterin. Denn diese hatte den späteren Eigenbedarf bei Vertragsabschluss weder erwogen noch geplant. Also hat sie die Mieter auch nicht an der Nase herumgeführt. Der Grund für die Eigenbedarfskündigung entstand im Urteilsfall erst nach Vertragsabschluss, nachdem sich die beruflichen und familiären Verhältnisse des Enkels verändert hatten. Das war für die Vermieterin bei Abschluss des Mietvertrages aber nicht absehbar. Also durfte sie den Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen.

Hintergrund: Vermieter können den Mietvertrag für ein Haus oder eine Wohnung grundsätzlich kündigen, wenn sie in die Immobilie selbst einziehen wollen. Die Eigenbedarfskündigung ist auch erlaubt, wenn der Vermieter die Immobilie für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Allerdings taugt der Eigenbedarf nicht dazu, um Mieter auf einfache Weise los zu werden. Wer den Eigenbedarf nur vortäuscht, hat vor Gericht schlechte Karten, wenn sich die Mieter gegen die Kündigung wehren.