Im Rechtsstaat folgt jedes Verfahren einem genauen Ablaufplan. Das betrifft Gerichtsprozesse genauso wie behördliche Verwaltungsakte wie Bußgeldbescheiden oder Gebührenbescheiden und viele Problemfälle im Wirtschafts- und Arbeitsleben.

Für Bürger, Verbraucher und Arbeitnehmer heißt das: Wer Recht bekommen möchte, muss die Spieregeln einhalten. Die meisten Formfehler passieren bei Fristen. Wer eine Widerspruchsfrist oder Einspruchsfrist verbummelt, verzichtet auf rechliche Chancen. Diese wichtigen Fristen sollten Sie kennen:

Der Anlass Die Frist
Mahnbescheid Widerspruchsfrist: 2 Wochen
Vollstreckungsbescheid (Inkasso) Einspruchsfrist: 2 Wochen
Bußgeldbescheid Einspruchsfrist: 2 Wochen
Bußgeldbescheid Verjährungsfrist: 3 Monate
Behördlicher Gebührenbescheid oder Abgabenbescheid Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Zugang

ODER

Widerspruchsfrist bei fehlerhafter oder fehledner Widerspruchsbelehrung: 1 Jahr

Kündigungsschutzklage (bei Kündigung durch Arbeitgeber) 3 Wochen
ab Zugang der schriftlichen Kündigung
Urteile der Zivilgerichte Berufungsfrist: 1 Monat ab Zustellung des Urteils an die jeweilige Partei;

längstens 5 Monate nach Verkündung

Strafrechtliche Verurteilung Berufungsfrist / Revisionsfrist: 1 Woche nach mündlicher Verkündung des Urteils
Versäumnisurteil Zivilgerichte (außer Arbeitsgericht) Einspruchsfrist: 2 Wochen
Versäumnisurteil Arbeitsgericht Einspruchsfrist: 1 Woche
Ansprüche gegen Reiseveranstalter geltend machen
Bsp: Anspruch auf Preisminderung wegen Reisemangel einer Pauschalreise
1 Monat Ausschlussfrist
ab vertraglich vorgesehenem Ende der Reise
Ansprüche gegen Reiseveranstalter einklagen oder Mahnbescheid 2 Jahre Verjährungsfrist
ab vertraglich vorgesehenem Ende der Reise