Recht auf Entschädigung nach Flugverspätung durchsetzen

Flugverspätung: Entschädigung nur bei Verschulden der Airline / Quelle: Fotolia
Flugverspätung: Entschädigung nur bei Verschulden der Airline / Quelle: Fotolia

Lässt sich eine Flugverspätung oder ein Flugausfall auf ein Versagen der Airline zurückführen, muss die Fluggesellschaft ihren Passagieren zwischen 250 und 600 Euro als Entschädigung zahlen. Das steht zumindest in EU-Rechtlinien so. Daily Paragraph erklärt, wie Fluggäste in der Praxis zu ihrem Recht und der Entschädigung kommen.

1. Schritt: Anspruch prüfen

Bevor Fluggäste bei ihrer Fluggesellschaft Beschwerde einlegen, sollten sie sicher sein, dass die Flugverspätung oder der Flugausfall auch wirklich durch die Fluggesellschaft verschuldet ist. Das können die Kunden der Airlines zum Beispiel im Internet herausfinden. Das Unternehmen Flightright zum Beispiel bietet im Internet Informationen über verspätete Flüge mit der Lufthansa. Hier können Fluggäste der Lufthansa prüfen, ob sie zu einer Entschädigung berechtigt sind und gegebenenfalls einsehen, wie hoch ihr Anspruch auf Entschädigung ausfällt.

2. Schritt: Entschädigung einfordern

Wenn ein Fluggast sicher ist, dass ihm gesetzlich eine Entschädigung zusteht, sollte er diese bei seiner Fluggesellschaft einfordern. Mit der Bordkarte oder dem Gepäckschein können die Fluggäste ihren Anspruch nachweisen. Hilfreich ist auch eine Bestätigung der Verspätung durch die Airline. Diese erhalten die Fluggäste am Tag des Fluges im Flughafen am Schalter der Fluggesellschaft.

Einige Fluggesellschaften sind dafür bekannt, dass sie grundsätzlich nicht auf das erste Anschreiben von Fluggästen reagieren, die eine Entschädigung verlangen. Doch das sollte niemanden irritieren. Die Anschreiben sind nötig. Das Gesetz schreibt vor, dass sich Fluggäste zunächst bei ihrer Fluggesellschaft beschweren und diese Beschwerde bestenfalls auch dokumentieren, bevor sie weitere Schritte einleiten. Wenn die Beschwerde von der Fluggesellschaft tatsächlich ignoriert wird, ist das Luftfahrtbundesamt für die Kunden die nächste Anlaufstelle (www.lba.de).

3. Schritt: Einleiten von juristischen Schritten

Fluggäste sollten sich nicht entmutigen lassen, wenn die Fluggesellschaft die Beschwerde hartnäckig ignoriert. In diesem Fall können Kunden die Entschädigung auf dem Rechtsweg einfordern. Solche Fälle werden vor einem Zivilgericht ausgefochten und bedürfen keiner Vertretung durch einen Anwalt. Wer Angst vor dem Prozessrisiko hat, für den ist das Angebot von Anbietern wie zum Beispiel Refund.me oder Flightright eine Alternative. Diese Unternehmen übernehmen für Fluggäste die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegenüber Airlines auf Erfolgsbasis.

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