Geschwister müssen für Beerdigung zahlen

Grab: Nahe Angehörige müssen Beerdigung bezahlen / Quelle: Stockata.de
Grab: Nahe Angehörige müssen Beerdigung bezahlen / Quelle: Stockata.de

Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen müssen für seine Beerdigung in aller Regel selbst dann zahlen, wenn sie zum Verstorbenen schon zu Lebzeiten keinen Kontakt mehr hatten. Der Sozialhilfeträger springt dagegen erst ein, wenn die Beerdigungskosten die Verwandten wirtschaftlich überfordern. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Im Urteilsfall (Aktenzeichen: L 9 SO 226/10) ging es um einen verstorbenen Hartz-IV-Empfänger. Die Schwester beantragte beim Sozialamt die Übernahme der Beerdigungskosten. Diesen Antrag begründete sie damit, dass der Bruder das schwarze Schaf der Familie gewesen sei. Sie selbst habe keine persönliche Bindung zu ihrem Bruder gehabt. Dieser habe das Elternhaus schon mit 14 Jahren verlassen, da sei sie erst zwei Jahre alt gewesen. Trotzdem lehnte das Sozialamt den Antrag auf Übernahme der Beerdigungskosten ab.

Mit Recht, urteilte das Hessische Landessozialgericht. Die Geschwister des Verstorbenen sind seine nächsten Angehörigen und als solche bestattungspflichtig. Also müssen sie die Kosten der Beerdigung grundsätzlich bezahlen. Die Frau konnte ihrem verstorbenen Bruder auch kein schweres Fehlverhalten (z.B. Körperverletzung) nachsagen. Das hätte das Gericht vermutlich anders entscheiden lassen.