Geld für Kinder anlegen und Steuervorteile einheimsen

Sparen: Mit Kindern Geld anlegen und Steuern sparen / Quelle: Stockata.de
Sparen: Mit Kindern Geld anlegen und Steuern sparen / Quelle: Stockata.de

Eltern, die für ihre minderjährigen Kinder Geld anlegen, können von Zinsvorteilen und Steuervorteilen profitieren. Doch es gibt Fallstricke. Die Kanzlei WWS erklärt in Daily Paragraph, auf was Eltern bei der Vermögensübertragung an die Kinder achten sollten.

Zeit spielt beim Vermögensaufbau eine wichtige Rolle. Wer Geld frühzeitig anlegt, profitiert bei einer guten Geldanlage vom Zinseszinseffekt. Das wissen auch viele Eltern, die für ihre minderjährigen Kinder Geld auf die hohe Kante legen. Dabei können Eltern oft noch Steuervorteile einheimsen. Die Steuerberatungsgesellschaft WWS aus Mönchengladbacher rät Eltern zu prüfen, „inwieweit Schenkungen an den Nachwuchs eine sinnvolle Anlagestrategie sind“. Das Anlagespektrum reicht von Finanzprodukten wie Festgeld oder Wertpapieren bis zu Immobilien.

Steuerfreibeträge bei Schenkungs- und Erbschaftsteuer nutzen

Das Grundprinzip ist einfach: Auch Minderjährige haben Anspruch auf Steuerfreibeträge. „Eltern können erhebliches Vermögen schenkungsteuerfrei an den Nachwuchs übertragen und laufende Erträge von der Steuer befreien“, sagt Torsten Lambertz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei WWS. Im Zuge der Erbschaftsteuerreform wurden die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen auf 400.000 Euro pro Kind und Elternteil erhöht. Sie gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren und können danach erneut in Anspruch genommen werden. Eine Familie mit zwei Kindern könnte alle zehn Jahre Vermögen im Wert von bis 1,6 Millionen Euro steuerfrei auf die nächste Generation übertragen.

Sparer-Pauschbeträge auch für Kinder ausschöpfen

Bei Zinseinkünften können Eltern neben den eigenen Sparer-Pauschbeträgen (in Höhe von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) auch die Steuerfreibeträge der Kinder ausschöpfen. Das Sparpotenzial ist erheblich: Pro Jahr bleiben zur Zeit Kapitalerträge in Höhe von 8.841 Euro steuerfrei.Die Summe errechnet sich aus dem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro), der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) und dem Grundfreibetrag (8.004 Euro).

Werden Immobilien übertragen, sind Überschüsse aus Vermietungstätigkeit ebenfalls bis zu 8.841 Euro steuerfrei. „Da der Grundfreibetrag bis 2014 stufenweise angehoben werden soll, werden die Freibeträge weiter anwachsen“, erklärt Steuerberater Lambertz von WWS.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen

Bleiben die Einkünfte des Kindes unterhalb des Grundfreibetrags von 8.004 Euro, können die Eltern beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungs (NV)-Bescheinigung beantragen und diese der kontoführenden Bank ihres Kindes einreichen. Die Bank wird dann sämtliche Kapitalerträge brutto für netto auszahlen, also ohne Abzug von Kapitalertragsteuern. Ein Freistellungsauftrag ist nicht mehr erforderlich.

Bei Geldanlage für die Kinder auf die Risiken achten

Bei allen Vorteilen bergen Geldanlagen für Kinder auch erhebliche Risiken. Manche Eltern bereuen später ihre Vermögensübertragungen, nachdem sich ihre finanzielle Gesamtsituation verändert hat. Sie können dann nicht mehr flexibel reagieren. Denn die Eltern können die Schenkungen an die eigenen Kinder nicht einfach rückgängig machen.

Kontoverfügungen der Eltern sind nur zweckgebunden für Belange des Kindes erlaubt. Heben Eltern vo Konto ihrer Kinder Geld ab, wird das Finanzamt schnell skeptisch. Das geliche gilt bei Überweisungen. Eltern sollten den Verwendungszweck deshalb plausibel darlegen können, um Vorbehalte zu entkräften.

Sobald die Kinder volljährig werden, haben sie als Kontoinhaber die alleinige Verfügungsbefugnis über das Vermögen.

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