
Verkehrsrecht
Schwarzparken auf Kundenparkplatz wird teuer
Ein Kundenparkplatz ist für Kunden da. Wer unbefugt parkt, muss damit rechnen, dass sich der Besitzer des Parkplatzes wehrt und das Auto abschleppen lässt. Die Abschleppkosten darf der Ladenbesitzer dem Falschparker aufs Auge drücken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Einkaufszentrums entschieden (Aktenzeichen: V ZR 144/08). (mehr …)