
Reiserecht
Kein Geld für Fluggäste nach verspätetem Zubringerflug
Verpasst ein Passagier den Anschlussflug, weil sich der Zubringerflug verspätet, kann er von der Fluggesellschaft trotzdem keine Ausgleichzahlung verlangen. Das meldet der Bundesgerichtshof zu seinem Urteil mit dem Aktenzeichen X ZR 127/11.