So bitten Fluggäste ihre Airline zur Kasse
Wer am Flughafen beim Start in den Urlaub schlecht weg kommt oder gar nicht, sollte seine Airline zur Kasse bitten. Eine rechtliche Grundlage für Ansprüche auf Ausgleichszahlungen ist die EG-Verordnung Nr. 261/2004: „Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung“.