Fluganzeige: Reisekosten richtig abrechnen / Quelle: Fotolia
Reiserecht

So bitten Fluggäste ihre Airline zur Kasse

Wer am Flughafen beim Start in den Urlaub schlecht weg kommt oder gar nicht, sollte seine Airline zur Kasse bitten. Eine rechtliche Grundlage für Ansprüche auf Ausgleichszahlungen ist die EG-Verordnung Nr. 261/2004: „Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung“.

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Flugzeug: Ausgleich für Annulierung / Quelle: Fotolia
Reiserecht

Airline muss abheben oder zahlen

Wer Passagiere sitzen lässt, muss Ausgleich zahlen. Dieser Anspruch von Fluggästen gegenüber den Airlines ist gesetzlich geregelt. Was viele Passagiere jedoch nicht wissen: Sie haben auch dann einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung, wenn der gebuchte Flug ausfällt und sie auf einen späteren Flug umbuchen können. Das entschied das Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 10 S 391/06. (mehr …)