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Verbraucherrecht

Navi kaputt? Gebrauchtwagen zurück!

Ist das eingebaute Navigationsgerät im Gebrauchtwagen kaputt, darf der Kunde dem Verkäufer das komplette Auto zurückgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Im Urteilsfall (Aktenzeichen 3 U 70/06) hatte der unzufriedene Autokäufer den Gebrauchtwagen nicht sofort zurückgegeben. Er gab dem Verkäufer zweimal die Chance zur Besserung. Als das Navigationssystem nach dem zweiten Nachbesserungsversuch immer noch nicht fehlerfrei funktionierte, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten. (mehr …)

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Verbraucherrecht

Mangel am Neuwagen rügen

Spinnt die Elektronik im neuen Auto, sollte der Käufer nicht auch noch selbst durchdrehen, den Verkäufer unter Druck setzen und ein neues Auto als Ersatz verlangen. Auch Kunden müssen sich bei einer Mängelrüge an die Spielregeln halten. Dazu gehört laut Bundesgerichtshof, dass der unzufriedene Kunde dem Verkäufer des Autos Gelegenheit gibt, den Mangel zu prüfen (Aktenzeichen: VIII ZR 310/08). (mehr …)

Autohandel: Schäden beseitigen / Quelle: Fotolia
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Neulackierung bei Autokauf kein Stornogrund

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann nicht ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten, nur weil Vandalen das Auto vor der Auslieferung verkratzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Autohändler den Gebrauchtwagen neu lackieren und die Schäden beseitigen darf (Aktenzeichen: BGH VIII ZR 191/07). (mehr …)

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Keine umfassende Garantie gegen Rost bei Neuwagen

Bei Neuwagen mit garantiertem Rostschutz sollten sich Autofahrer die Garantie des Herstellers genau angucken, bevor sie Alarm schlagen. Denn die Garantie greift in der Regel nicht schon beim ersten Rostfleck. Was Autofahrer von der Garantie gegen Durchrostung erwarten dürfen, zeigt ein Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 1 U 74/08). (mehr …)

Gebrauchtwagenhandel: Dellen, Kratzer, Schrammen / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
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Gekauft ist gekauft

Kleine Blechschäden machen aus einem Gebrauchtwagen noch lange keinen Unfallwagen. So urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 7 U 111/07) im Fall eines Autobesitzers, der den Kauf eines Gebrauchtwagens mit Hilfe des Gerichts rückgängig machen wollte. Als Grund für den Rücktritt vom Kauf gab der Mann an, dass der Wagen entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht unfallfrei sei. (mehr …)