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Wohnungseigentumsrecht

Keine Extrawurst bei Baumängeln

Wie eine Eigentümergemeinschaft mit Baumängeln umgeht, ist Sache der Mehrheit. Beschließt diese, sich mit dem Bauunternehmen auf einen Vergleich zu einigen statt auf die Mängelbeseitigung, sind alle Wohnungseigentümer an diesen Beschluss gebunden. Eine Extrawurst für Abweichler gibt es also nicht. (mehr …)