
Recht auf freie Farbwahl
Mieter haben bei Schönheitsreparaturen solange freie Farbwahl, bis sie aus der Wohnung ausziehen. Der Vermieter darf grundsätzlich nur am Ende der Mietzeit bestimmen, welchen Anstrich die Wände, Decken und Türen erhalten sollen. Doch das nehmen nicht alle Vermieter genau.