Frauen: Kleiner Busen keine Krankheit / Quelle: Fotolia
Patientenrecht

Kleiner Busen keine Krankheit

Wenn Frauen von größeren Brüsten träumen, sollten sie nicht mit Beistand ihrer Krankenkasse rechnen. Wie ein Urteil vom Hessischen Landessozialgericht zeigt, gilt ein kleiner Busen nicht als Krankheit. Folglich gibt es auch keine Brust-OP auf Kassenrezept. Sozialrichter bleiben selbst dann hart, wenn der Busen während der Stillzeit an Größe eingebüßt hat. (mehr …)