Alte Hasen: Vorsicht bei Formulierung von Stellenanzeigen / Quelle: Stockata.de
Arbeitsrecht

Stellenanzeige für Berufsanfänger ruft alte Hasen auf den Plan

Unternehmen dürfen Arbeitnehmer nicht wegen ihres Alters diskriminieren. Auch nicht bei der Aufzucht von Führungskräften. Das macht Stellenanzeigen für Traineeprogramme zur Problemzone: Die Unternehmen brauchen Frischlinge von der Uni, dürfen aber nicht explizit nach ihnen suchen. Sonst ruft das alte Hasen auf den Plan, die es eher auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung abgesehen haben als auf die Stelle als Trainee. Das zeigt ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht. (mehr …)

Geschlechterfrage: Frauen bei Stellenausschreibung bevorzugt / Quelle: Stockata.de
Arbeitsrecht

Gleichstellung ist Frauensache

Gleichstellung ist Frauensache. Deshalb sollten sich Männer nicht gleich diskriminiert fühlen, nur weil eine Gemeinde in einer Stellenanzeige ausdrücklich eine Frau als Gleichstellungsbeauftragte sucht. Das ist laut Bundesarbeitsgericht (BAG) zumindest dann keine Diskriminierung, wenn sich die Gleichstellungsbeauftragte vor allem um Frauen in Problemlagen kümmern soll. (mehr …)

Gleichbehandlung: Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht

Mehr Lohn für ältere Mitarbeiter

Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr verdienen als ihre jüngeren Kollegen. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Marburg. Das Gericht hielt den Unterschied beim Lohn für gerechtfertigt, weil ältere Arbeitnehmer mehr Erfahrung haben als jüngere. Diese dürfen Arbeitgeber belohnen. (mehr …)

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Arbeitsrecht

Keine Gnade für Bewerbungspiraten

Bewerbungspiraten sind ein Schreckgespenst für Arbeitgeber. Sie bewerben sich nicht auf Stellenanzeigen, weil sie einen Job suchen, sondern damit sie abgelehnt werden. Anschließend verklagen sie das Unternehmen wegen Diskriminierung und fordern Entschädigung. Zwei neue Urteile zeigen, dass Arbeitsgerichte für Nassauer nichts übrig haben. (mehr …)