Übersichtliche Abrechnung für Wohnungseigentümer
Der Verwalter muss die Heizkosten in der Jahresabrechnung nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BG) am 17. Februar 2012 mit dem Urteil V ZR 251/10 klar gestellt. (mehr …)