
Mietrecht
Gelackt und nicht gestrichen
Wer seine Mietwohnung kündigt und bei Auszug renovieren muss, sollte auf die Farbwahlklausel im Mietvertrag achten. Denn Vermieter dürfen die Wahl von Tapete und Farben in einem gewissen Umfang festlegen. Besonders tückisch sind die Farbwahlklauseln für Holzteile wie Fenster, Türen und Zierleisten.