Der Lack ist ab: Farbwahlklausel im Mietvertrag beachten / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Mietrecht

Gelackt und nicht gestrichen

Wer seine Mietwohnung kündigt und bei Auszug renovieren muss, sollte auf die Farbwahlklausel im Mietvertrag achten. Denn Vermieter dürfen die Wahl von Tapete und Farben in einem gewissen Umfang festlegen. Besonders tückisch sind die Farbwahlklauseln für Holzteile wie Fenster, Türen und Zierleisten.

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