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Verbraucherrecht

Navi kaputt? Gebrauchtwagen zurück!

Ist das eingebaute Navigationsgerät im Gebrauchtwagen kaputt, darf der Kunde dem Verkäufer das komplette Auto zurückgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Im Urteilsfall (Aktenzeichen 3 U 70/06) hatte der unzufriedene Autokäufer den Gebrauchtwagen nicht sofort zurückgegeben. Er gab dem Verkäufer zweimal die Chance zur Besserung. Als das Navigationssystem nach dem zweiten Nachbesserungsversuch immer noch nicht fehlerfrei funktionierte, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten. (mehr …)

Gebrauchtwagenhandel: Dellen, Kratzer, Schrammen / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Verbraucherrecht

Gekauft ist gekauft

Kleine Blechschäden machen aus einem Gebrauchtwagen noch lange keinen Unfallwagen. So urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 7 U 111/07) im Fall eines Autobesitzers, der den Kauf eines Gebrauchtwagens mit Hilfe des Gerichts rückgängig machen wollte. Als Grund für den Rücktritt vom Kauf gab der Mann an, dass der Wagen entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht unfallfrei sei. (mehr …)