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Bankrecht

Notbremse beim gemeinsamen Bankkonto

Ob Eheleute oder Geschäftspartner – das gemeinsame Bankkonto hat Tücken. Im Normalfall kann jeder Kontoinhaber auch ohne Zustimmung der anderen über das konto verfügen. Was die meisten nicht wissen: Jeder darf die Verfügungsbefugnis im Alleingang einschränken. Dann ist kein Bankgeschäft mehr möglich, ohne dass alle zustimmen. „Das wirkt wie eine Notbremse, lässt sich aber auch zur Blockade missbrauchen“, erklärt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und informiert, auf was Bankkunden beim Gemeinschaftskonto achten sollten. (mehr …)