Homeoffice kein Berufsmittelpunkt für Richter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Fällen erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer entschieden. Demnach können Hochschullehrer und Richter die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen.