Herbstlaub: Vorsicht Rutschgefahr / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Mietrecht

Mieter müssen Bürgersteig kehren

Nasses Herbstlaub hat schon manch Bürger zu Fall gebracht. Das bedroht in zweiter Konsequenz die Hauseigentümer und ihre Mieter. Wer vor seiner Haustür nicht kehrt, muss im Schadensfall mit einer Klage auf Schadensersatz rechnen. Davor kann eine Haftpflichtversicherung schützen. (mehr …)