Mietrecht

Bleiberecht für Hunde und Katzen in Mietwohnungen

Hunde und Katzen verboten! Das steht in vielen Mietverträgen. Trotzdem müssen sich Tierliebhaber nicht in jedem Fall von ihren bellenden und maunzenden Mitbewohnern trennen. Wer sich in dieser Frage mit seinem Vermieter anlegt, hat vor Gericht gute Chancen, seine Wohngemeinschaft mit tierischen Freunden durchzusetzen. In den meisten Fällen hilft den Mietern ein Urteil vom Bundesgerichtshof. (mehr …)