
Bank muss auch erfahrene Anleger aufklären
Anleger der VIP-Medienfonds können ihren Anlageberater selbst dann erfolgreich auf Schadensersatz verklagen, wenn sie sich vor Vertragsabschluss als Anleger mit hohem Kenntnisstand und hoher Risikobereitschaft geoutet haben. Das zeigt ein Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main gegen die Commerzbank (Aktenzeichen: 2/10 O 507/08). (mehr …)