
Arbeitsrecht
Bei Nebentätigkeit drohen Schadensersatz und Kündigung
Auch Auszubildende dürfen ihren Arbeitgebern keine Konkurrenz machen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall eines jungen Versicherungskaufmanns, der den Kunden seines Arbeitgebers auch Policen der Konkurrenz verkaufte.