Parkett: An Schallschutz für Nachbarn denken / Quelle: Fotolia
Wohnungseigentumsrecht

Kein Frieden mit Ohropax

Wer seine Wohnung aufhübscht, sollte auch an seine Nachbarn denken. Sonst gerät die schicke Renovierung schnell zum kostspieligen Bumerang. Das zeigt ein Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-3 Wx 115/07). Demnach dürfen Wohneigentümer den Teppichboden in ihrer Wohnung nicht einfach gegen Parkett austauschen, wenn das zu einer erheblichen Trittschallbelästigung in der darunterliegenden Eigentumswohnung führt. (mehr …)