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Reiserecht

Was tun, wenn Krankheit den Urlaub verhindert?

Wenn Viren, Beinbrüche oder andere Krankheiten einem den Urlaub versauen, ist das schon schlimm genug“. Doch der Ärger geht oft noch weiter. Denn der so verhinderte Urlauber muss die rechtlichen Folgen klären: Wer zahlt die Stornokosten bei einem Reiserücktritt? Was passiert mit den verlorenen Urlaubstagen? Und wie rechnet man den Arztbesuch im Ausland ab? Was Reisende bei Krankheit kurz vor oder im Urlaub beachten sollten, erklärt Rechtsanwalt Klaus Rimmele von der Kanzlei Brugger in Friedrichshafen. (mehr …)

Abflug: Bei Vorverlegung des Starttermins Anspruch auf Entschädigung prüfen / Quelle: Stockata.de
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Vorverlegter Abflug kann Reisemangel sein

Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten. Die Klägerin verlangt aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Lebensgefährten die Rückzahlung eines gezahlten Reisepreises und Schadensersatz. (mehr …)

Tote Fische: Wer Reisemängel reklamieren möchte, muss sich beeilen / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
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Reisemängel leben länger

Reiseveranstalter haften dafür, dass die gebuchte Pauschalreise ihr Geld wert ist. Treten im Urlaub trotzdem Reisemängel auf, kann der Kunde Geld zurückfordern. Weil das einigen Reiseveranstaltern nicht passt, kürzen sie die Verjährungsfrist und versuchen so, ihre Kunden bei Reisemängeln mit Beschwerden ins Leere laufen zu lassen. Doch das müssen sich die Kunden nicht in jedem Fall gefallen lassen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt (Aktenzeichen Xa ZR 141/07). (mehr …)

Bettenburg: Reisemängel mit der Frankfurter Tabelle bewerten / Quelle: Fotolia
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Reisemängel richtig bewerten – die Frankfurter Tabelle

Um wie viel Prozent Reisende den Preis für ihre Unterkunft im Hotel bei Reisemängeln mindern können, verrät die Frankfurter Tabelle. Diese beruht auf der Erfahrung des Frankfurter Landgerichts mit Reiserecht. Die Frankfurter Tabelle ist eine brauchbare Orientierung für Urlauber und Reisende, die sich gegen Reisemängel am Urlaubsort wehren wollen. (mehr …)

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Reisemängel richtig reklamieren

Verdorbenes Essen, Ungeziefer im Hotelzimmer oder Bauarbeiten neben dem Pool – aus einem Traumurlaub wird schnell ein Horrortrip. Wie Urlauber gegen Mängel direkt vor Ort vorgehen und spätestens nach der Heimreise ihr Geld zurückfordern, erklärt Romy Effler von der Kanzlei Knebel, Kreutzberger, Effler in Leipzig. (mehr …)

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Überstürzte Abreise vermeiden

Bad kaputt, vermodertes Mobiliar und eine Couch voll Flecken – nicht gerade das, was sich der zivilisierte Urlauber unter einem gemütlichen Ferienappartement vorstellt. Genau das dachte sich auch ein Reisender, der beim Amtsgericht München auf Schadensersatz hoffte. Der Urteilsfall zeigt deutlich, worauf Urlauber beim Rückzug aus einer schmuddeligen Ferienwohnung achten sollten. (mehr …)