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Versicherungsrecht

Privatpatienten: Kündigung nach Rezeptbetrug oder Prügelattacke

Ein Privatpatient muss zwar bei Beitragsverzug nicht mehr mit einer außerordentlichen Kündigung der privaten Krankenversicherung rechnen, allerdings bei Rezeptbetrug oder Gewalt gegen Mitarbeiter der Versicherung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei Urteilen die Grenzen für den 2009 neu eingeführten Schutz vor Kündigung der privaten Krankenversicherung abgesteckt. (mehr …)