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Verbraucherrecht

Navi kaputt? Gebrauchtwagen zurück!

Ist das eingebaute Navigationsgerät im Gebrauchtwagen kaputt, darf der Kunde dem Verkäufer das komplette Auto zurückgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Im Urteilsfall (Aktenzeichen 3 U 70/06) hatte der unzufriedene Autokäufer den Gebrauchtwagen nicht sofort zurückgegeben. Er gab dem Verkäufer zweimal die Chance zur Besserung. Als das Navigationssystem nach dem zweiten Nachbesserungsversuch immer noch nicht fehlerfrei funktionierte, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten. (mehr …)