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Steuerrecht

Verschuldeter Nachwuchs

Wenn Eltern die Schulden ihrer erwachsenen Kinder schultern, ist das zwar eine private Belastung, aber keine außergewöhnliche im Sinne des Steuerrechts. Anders ausgedrückt: Die Eltern können die Tilgung der Schulden nicht von ihrer Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Aktenzeichen: 6 K 1358/08). (mehr …)