Alte Hasen: Vorsicht bei Formulierung von Stellenanzeigen / Quelle: Stockata.de
Arbeitsrecht

Stellenanzeige für Berufsanfänger ruft alte Hasen auf den Plan

Unternehmen dürfen Arbeitnehmer nicht wegen ihres Alters diskriminieren. Auch nicht bei der Aufzucht von Führungskräften. Das macht Stellenanzeigen für Traineeprogramme zur Problemzone: Die Unternehmen brauchen Frischlinge von der Uni, dürfen aber nicht explizit nach ihnen suchen. Sonst ruft das alte Hasen auf den Plan, die es eher auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung abgesehen haben als auf die Stelle als Trainee. Das zeigt ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht. (mehr …)

Altarbild Greifswalde: Die Kirche als Arbeitgeber / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Arbeitsrecht

Kirchenjobs nicht nur für Christen

Wird die Kirche zum Arbeitsplatz von Muslimen? Gut möglich. Denn auch die kirchlichen Arbeitgeber müssen sich an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz halten. Konkret heißt das: Bewirbt sich auf einen ausgeschriebenen Arbeitsplatz ein moslemischer Arbeitnehmer, darf der kirchennahe Arbeitgeber den Kandidaten nicht einfach wegen der Religion ablehnen. Das hat das Hamburger Arbeitsgericht als  Grundregel bestätigt. Aber es gibt Ausnahmen. (mehr …)

Geschlechterfrage: Frauen bei Stellenausschreibung bevorzugt / Quelle: Stockata.de
Arbeitsrecht

Gleichstellung ist Frauensache

Gleichstellung ist Frauensache. Deshalb sollten sich Männer nicht gleich diskriminiert fühlen, nur weil eine Gemeinde in einer Stellenanzeige ausdrücklich eine Frau als Gleichstellungsbeauftragte sucht. Das ist laut Bundesarbeitsgericht (BAG) zumindest dann keine Diskriminierung, wenn sich die Gleichstellungsbeauftragte vor allem um Frauen in Problemlagen kümmern soll. (mehr …)