Vorrang für Teilzeitkräfte bei Stellenbesetzung
Arbeitgeber müssen bei der Besetzung offener Stellen an ihre Mitarbeiter in Teilzeit denken. Der Grund: Eventuell hat eine Teilzeitkraft den Wunsch nach längerer Arbeitszeit angemeldet.
Arbeitgeber müssen bei der Besetzung offener Stellen an ihre Mitarbeiter in Teilzeit denken. Der Grund: Eventuell hat eine Teilzeitkraft den Wunsch nach längerer Arbeitszeit angemeldet.
Rüdiger v. Schönfels / kommposition - www.kommposition.de