Alte Schikanen zählen mit
Opfer von Mobbing können sich vor Gericht wehren. Unterlässt es der Arbeitgeber, die Rädelsführer zu stoppen, muss er dem Leidtragenden Schmerzensgeld zahlen. Die Voraussetzung: Die Beleidigungen und Schikanen sind noch nicht verjährt. Genau an dieser Stelle sollten die Betroffenen von Mobbing einen Blick in ihren Tarifvertrag werfen. (mehr …)