Mobbing: Schikanöses Verhalten von Vorgesetzten / Quelle: Fotolia
Arbeitsrecht

Alte Schikanen zählen mit

Opfer von Mobbing können sich vor Gericht wehren. Unterlässt es der Arbeitgeber, die Rädelsführer zu stoppen, muss er dem Leidtragenden Schmerzensgeld zahlen. Die Voraussetzung: Die Beleidigungen und Schikanen sind noch nicht verjährt. Genau an dieser Stelle sollten die Betroffenen von Mobbing einen Blick in ihren Tarifvertrag werfen. (mehr …)