Markise: Reparatur ist Aufgabe der Eigentümergemeinschaft / Quelle: Stockata.de
Wohnungseigentumsrecht

Reparatur der Markise ist Sache aller Eigentümer

Eine kaputte Markise über der Straße geht zu Lasten der Eigentümergemeinschaft. Anders ausgedrückt: Wenn der Ladenbesitzer im Parterre einen neuen Sonnenschutz braucht, müssen dafür alle Eigentümer der Wohnanlage in die Tasche greifen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt so entschieden. (mehr …)