Navi kaputt? Gebrauchtwagen zurück!

Ist das eingebaute Navigationsgerät im Gebrauchtwagen kaputt, darf der Kunde dem Verkäufer das komplette Auto zurückgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Im Urteilsfall (Aktenzeichen 3 U 70/06) hatte der unzufriedene Autokäufer den Gebrauchtwagen nicht sofort zurückgegeben. Er gab dem Verkäufer zweimal die Chance zur Besserung. Als das Navigationssystem nach dem zweiten Nachbesserungsversuch immer noch nicht fehlerfrei funktionierte, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.

Mit Recht. Denn das fehlerhafte Navigationsgerät stellte bei dem Kauf einen erheblichen Mangel dar. Das sah nicht nur der Kunde so, sondern auch die Kölner Richter. Die Begründung: Beim Gebrauchtwagenkauf hängt die Erheblichkeit eines Mangels davon ab, ob sich der Mangel beseitigen lässt und wenn „ja“ zu welchen Kosten. Im Urteilsfall belief sich der Aufwand für eine nachhaltige Nachbesserung auf 2.500 Euro. Das entsprach etwa sechs Prozent des Kaufpreises. Auch Damit war der Kostenaufwand sowohl relativ als auch absolut gerechnet zu hoch. Auf diesem Niveau konnte das Kölner Oberlandesgericht die Pflichtverletzung des Verkäufers beim besten Willen nicht als unerheblich durchgehen lassen.