Am Steuer wird nicht nur Telefonieren teuer. Bußgeld plus Punkt in Flensburg droht Autofahrern schon dann, wenn sie bei der Bedienung ihres Organizers in Fahrt geraten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hielt in einem solchen Fall grundsätzlich ein Bußgeld für rechtmäßig.
Im Urteilsfall mit dem Aktenzeichen 3 Ss 219/05 hatte die Polizei den Autofahrer nicht etwa beim Telefonieren auf frischer Fahrt ertappt, sondern beim Herumstöbern im elektronischen Adressbuch. Pech für den Mann, dass sich sein Taschencomputer auch zum Telefonieren eignet. Denn genau darauf kam es den Karlsruher Richtern an.
Tatsächlich besagt die Straßenverkehrsordnung folgendes: „Einem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.“ Von Telefonieren im engeren Sinn ist im Gesetz also keine Rede. Es genügt schon, dass der Fahrer im Auto an seinem Gerät herumspielt.
Vorsicht: Das Telefonverbot im Auto gilt, solange der Motor läuft. Also mitunter sogar bei Stillstand. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte zum Telefonieren anhalten und den Motor ausschalten. Letzteres ist wichtig! Der Telefonstopp bei laufendem Motor schützt also nicht vor dem Bußgeld und Punkt im Flensburger Verkehrssünderregister.
Wer auf das Telefonat im Auto partout nicht verzichten möchte, sollte sich eine Freisprecheinrichtung installieren. Nur dann hat man beim Telefonieren die Hände frei.
Das Verbot gilt übrigens nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer, sondern auch für Radfahrer. Bei ihnen fällt das Bußgeld allerdings niedriger aus als bei Autofahrern.