Vorsicht mit Blaupausen bei der Vorsorgevollmacht

Alzheimer: Rechtzeitig Vorsorge treffen und Vertrauensperson bevollmächtigen / Quelle: Stockata.de
Alzheimer: Rechtzeitig Vorsorge treffen und Vertrauensperson bevollmächtigen / Quelle: Stockata.de

Je älter die Gesellschaft, desto wichtiger wird die Vorsorgevollmacht. Denn mit einer Vorsorgevollmacht können die Bürger sich für den Ernstfall wappnen, dass sie ihre Entscheidungsfähigkeit wegen Krankheit oder Alter verlieren. Doch die Praxis zeigt: Viele Vorsorgevollmachten sind juristisch nicht wasserdicht und damit wirkungslos. Der Verein VorsorgeAnwalt erklärt, auf was Menschen bei ihrer Vorsorgevollmacht achten sollten.

Immer mehr Menschen sorgen für einen brisanten Ernstfall mit einer Vorsorgevollmacht vor: Wenn Krankheit oder Alter die Entscheidungsfähigkeit zunichte machen, soll eine Vertrauensperson gegenüber Dritten das Sagen haben. Das Problem: „Viele Vorsorgevollmachten sind juristisch nicht wasserdicht“, warnt Rechtsanwalt Dietmar Kurze, Geschäftsführer des Vereins VorsorgeAnwalt in Berlin. Der Verein ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit Spezialkenntnissen für die Beratung bei Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Blaupausen mit laienhafter Formulierung ohne Wirkung

Die Folgen einer fehlerhaften Vorsorgevollmacht: Anders als erwartet, kann der Bevollmächtigte die Interessen des Vollmachtgebers im täglichen Geschäftsverkehr nicht vertreten. Stattdessen lassen ihn Arzt, Pflegheim, Bank, Versicherung oder der Vermieter einfach abblitzen. In solchen Fällen setzt ein Gericht einen Betreuer ein. Genau das sollte die Vollmacht vermeiden: Dass eine wildfremde Person das Ruder übernimmt. „Selbst Ehegatten oder Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht“, warnt Dietmar Kurze, Fachanwalt für Erbrecht und Vorsorgeanwalt in Berlin. Sollen sie das Leben ihres Verwandten regeln, brauchen sie folglich ebenfalls eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht.

Vorsorgevollmachten scheitern oft an laienhaften Formulierungen

Die meisten Vorsorgevollmachten scheitern an der laienhaften Formulierung. Solche Fehler finden die Experten vom Verein VorsogeAnwalt sogar in vorgedruckten Mustern, die Verbrauchern als Blaupause für eine Vorsorgevollmacht angeboten werden. Dort steht dann zum Beispiel, dass die Vollmacht erst gelten würde, „wenn ich wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann.“ Schöne Worte, schöner Schein. Denn genau dieser Satz macht die Vorsorgevollmacht wertlos. „Kein Vertragspartner wird später den Gesundheitszustand des Vollmachtgebers ermitteln, sondern die Vollmacht einfach zurückweisen“, warnt Vorsorgeanwalt Kurze.

Vorsorgevollmachtmit fachkundiger Unterstützung aufsetzen

Der Verein VorsorgeAnwalt empfiehlt beim Aufsetzen der Vorsorgevollmacht fachkundige Unterstützung. Die Mitglieder von VorsorgeAnwalt raten zur schriftlichen Vorsorgevollmacht. Mitunter ist eine Beglaubigung der Unterschriften nötig. „Gerade Banken tun sich oft schwer, eine Vollmacht anzuerkennen“, weiß Rechtsanwalt Kurze. Eine beglaubigte Unterschrift des Vollmachtgebers verschafft dem Bevollmächtigten von vornherein mehr Respekt.

Vorsorgevollmacht regelt zwei Grundsatzfragen

Eine Vorsorgevollmacht regelt zwei grundsätzliche Fragen: Wer ist der Bevollmächtigte? Und welche Entscheidungen darf er treffen? Doch das allein genügt nicht. Die Experten vom Verein VorsorgeAnwalt empfehlen, von vornherein auch noch zu klären, ob der Bevollmächtigte eine finanzielle Anerkennung erhält. Außerdem stellt sich die Frage nach der Haftung des Bevollmächtigten. Um späteren Streit zu vermeiden, sollte die Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass sich der Bevollmächtigte nicht gegenüber Erben oder Vormundschaftsgericht rechtfertigen muss.

Wenn sich Ehegatten gegenseitig bevollmächtigen, ist das im Prinzip einfacher. Was aber passiert, wenn der eine Partner den anderen nicht mehr unterstützen kann? „Durchdachte Vorsorgeregelungen bestehen deshalb nicht nur aus einer Vorsorgevollmacht, sondern aus mehreren sinnvoll aufeinander abgestimmten Vollmachten“, empfiehlt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze.

Keine Vorsorgevollmacht ohne Vertrauen

Voraussetzung für eine Vollmacht ist Vertrauen. Trotzdem empfiehlt der Verein VorsorgeAnwalt zur Absicherung das Vieraugenprinzip. Dabei legt der Vollmachtgeber einen zweiten Bevollmächtigten fest. Dieser soll den ersten unterstützen und kontrollieren. Schließlich besteht bei einer Vorsorgevollmacht grundsätzlich die Gefahr, dass der Bevollmächtigte überfordert ist oder die Vollmacht ausnutzt. „Das Vieraugenprinzip hat sich in der Praxis als Sicherheitsgurt bewährt. Es sorgt dafür, dass Entscheidungen auch wirklich im Sinne des Vollmachtgebers getroffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Kurze. Für die Rolle der Kontrollinstanz stehen im Bedarfsfall auch die Rechtsanwälte bereit, die sich im Verein VorsorgeAnwalt zusammengeschlossen haben, um für mehr Rechtssicherheit in der Vollmachtspraxis zu sorgen.

Über VorsorgeAnwalt e.V. 5 Artikel
▶ Der Verein VorsorgeAnwalt e.V. ist ein bundsweiter Zusammenschluss von Rechtsanwälten. Ziel des Vereins ist es, für mehr Rechtssicherheit im Alter und bei Krankheit zu sorgen. Die Rechtsanwälte von VorsorgeAnwalt e.V. bieten bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung eine qualitätsorientierte Rechtsberatung und entsprechenden Rechtsbeistand: ▶ Anfertigung von Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag, Patientenverfügung ▶ Unterstützung eines eingesetzten Bevollmächtigten ▶ Übernahme von Bevollmächtigungen ▶ Anfertigung eines Leitfadens für den Bevollmächtigten ▶ Beratung und Vertretung als Bevollmächtigter oder Betreuer ▶ Vertretung als Betroffener oder Angehöriger in betreuungsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Betreuungsgericht ▶ Der VorsorgeAnwalt e.V. wählt seine Mitglieder sorgfältig aus. Die kontrollierte Auswahl soll sicher stellen, dass Mandanten von VorsorgeAnwälten bundesweit eine qualitativ hochwertige Hilfe erhalten.