Marken europaweit schützen

Die EU-Gemeinschaftsmarke erleichtert es Unternehmen, Märkte im Ausland zu erschließen. Durch Neuregelungen ist der europaweite Markenschutz jetzt für die breite Wirtschaft interessant. So profitieren die Unternehmen jetzt von der vereinfachten Anmeldung mit reduzierten Kosten für die Registrierung. Der Clou der EU-Marke: Der Markenschutz erstreckt sich automatisch auf alle zukünftigen EU-Mitgliedstaaten.

Das Interesse an der EU-Gemeinschaftsmarke ist bei deutschen Unternehmen besonders groß. „18 Prozent aller Neuanmeldungen kommen aus Deutschland“, bestätigt Rechtsanwalt Markus Feinendegen von der Wirtschaftskanzlei DHPG. Damit ist Deutschland vor den USA Spitzenreiter. Zuständig ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante in Spanien.

Markenrechtliche Fragen gewinnen für alle Unternehmen an Bedeutung und fordern ein systematisches Vorgehen. Untätigkeit oder vorschnelles Handeln können sich negativ auswirken. „Die markenrechtlichen Neuerungen rufen direkte und indirekte Wettbewerber in ganz Europa auf den Plan“, betont DHPG-Rechtsanwalt Feinendegen. „Viele Unternehmen nutzen die europaweite Markenanmeldung strategisch und machen damit erste Marktansprüche geltend.“ Marken mit europaweiter Geltung gewinnen an Wert, erfordern vom Inhaber aber eine höhere Aufmerksamkeit.

Schon bei der Anmeldung ist Weitsicht gefragt. Wenn schon eine entsprechende Marke existiert oder  Verwechslungsgefahr mit einer etablierten Marke besteht, drohen hohe Kosten. Grundsätzlich gilt: Die ältere Marke schlägt die jüngere Marke. Der Nachzügler muss im Extremfall alles stoppen, was er im Bezug auf die Marke bislang unternommen hat. Allein der Rückzug aller Geschäfts- und Marketingunterlagen ist sehr kostspielig, ungeachtet der Imageschäden. Hinzu kommt, dass der Markenverletzer regelmäßig auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Gerade bekannte Marken rufen leicht Nachahmer auf den Plan. Markeninhaber sollten deshalb die Marktentwicklungen aufmerksam verfolgen und die Eintragung von Marken mit Verwechslungsgefahr abwehren. Nur so bleibt bei die Markenidentität und Markenwirkung gewahrt. Der Geltungsbereich von EU-Gemeinschaftsmarken erschwert zwar eine Überwachung, erhöht aber den rechtlichen Handlungsspielraum. „Im Rahmen der EU-Gemeinschaftsmarke können Unternehmen gegen Produktpiraten bereits im europäischen Ausland vorgehen“, unterstreicht DHPG-Rechtsanwalt Feinendegen.

EU-Gemeinschaftsmarke konsequent nutzen

Wer seine Marke europaweit schützen möchte, sollte systematisch vorgehen. So lassen sich alle Chancen konsequent ausschöpfen. Außerdem ist vorausschauendes Handeln gefragt, um kostspielige Fallstricke zu vermeiden.

  1. Prüfung: Ein Name, ein Logo, eine Farbe – all das kann zur Marke werden. Dadurch sind viele markenrechtliche Konflikte programmiert. Vor der Anmeldung eines neuen Kennzeichens sollte in jedem Fall geprüft werden, ob es bereits identische oder ähnliche Marken gibt. Die Frage „Was ist ähnlich?“ ist schwer zu beantworten und erfordert  Unterstützung durch einen Experten.
  2. Eintragung: Nicht jede kreative Idee ist als Marke geeignet. Die Marke muss eindeutig identifizierbar sein, das heißt: die Marke muss auf ihre Herkunft hinweisen. Deshalb ist vorab zu definieren, was genau die Marke ausmacht und welche Art von Marke angemeldet wird. Neben Wortmarken, Bildmarken oder Wort-Bild-Kombinationen sind auch Tonfolgen, Formen, Farbtöne und Gerüche schutzfähig. Wer eine Marke anmelden möchte, muss also zuerst klären, welche Eintragungsart für seine Zwecke sinnvoll ist.
  3. Überwachung: Eine Eintragung beim EU-Markenamt reicht nicht aus, um vor Nachahmern und Produktpiraten geschützt zu sein. Inhaber von Marken sollten nicht nur das Marktumfeld, sondern auch die neuen Registereintragungen auf europäischer Ebene beobachten. Nur so lassen sich Markenverletzungen frühzeitig erkennen. Schließlich trägt das Markenamt ohne nähere Prüfung gleiche oder ähnliche Marken in das Register ein. „Wie lassen sich Markenrechte europaweit überwachen?“ wird zur Schlüsselfrage.
  4. Schutz: Ländergrenzen erschweren den Inhabern von Marken den Überblick über die eigene Rechtsposition. Bei vielen Markenverstößen ist schnelles Handeln gefragt, um die eigene Rechtsposition zu wahren. Sonst wird womöglich die selbst geschaffene Marke massiv geschwächt. Die Frage „Welche Schutzansprüche sind durchsetzbar?“ ist im Vorfeld zu klären.
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