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	Kommentare für Daily Paragraph	</title>
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	<description>Einmal täglich im Recht</description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Aug 2018 10:44:02 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Kommentar zu Airline muss abheben oder zahlen von Annulierung aufgrund Minderjährigkeit		</title>
		<link>https://www.daily-paragraph.de/reiserecht/ausgleichszahlung-flugausfall/6287#comment-4</link>

		<dc:creator><![CDATA[Annulierung aufgrund Minderjährigkeit]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Oct 2015 10:28:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-paragraph.de/?p=41#comment-4</guid>

					<description><![CDATA[Kinder werden immer internationaler und insofern ist ein Internataufenthalt in England für 15 bzw. 16jährige keine Ausnahme mehr. Überraschungen erlebt man allerdings mit Rynair, wenn man für einen 15Jähirgen einen Flug buchen möchte, Die Buchung und Bezahlung klappt hervorragend. Wenn es um das Einchecken geht, erfährt man allerdings, dass aus SIcherheitsgründen 15Jährige nicht ohne Begleitung mitfliegen dürfen. Das kann man in den AGB unter Artikel 19 (ist der letzte in den AGB) in einem Sammelsurium an einzelnen Fragen nachlesen. Bei der Kontaktaufnahme wird so getan, als sei dies das Selbstverständlichste überhaupt und man hätte die Buchung ja als Teenager (wo denn bitte?) mit Begleitperson vornehmen können.
Das ist die einzige mir bekannte Airline, die so agiert, bei anderen gibt es keine Probleme. Es hat sich leider bewahrheitet, dass ein ungutes Gefühl bei der Buchung mit Rynair wohl mehr als berechtigt ist. Schade. Einmal bzw. keinmal...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kinder werden immer internationaler und insofern ist ein Internataufenthalt in England für 15 bzw. 16jährige keine Ausnahme mehr. Überraschungen erlebt man allerdings mit Rynair, wenn man für einen 15Jähirgen einen Flug buchen möchte, Die Buchung und Bezahlung klappt hervorragend. Wenn es um das Einchecken geht, erfährt man allerdings, dass aus SIcherheitsgründen 15Jährige nicht ohne Begleitung mitfliegen dürfen. Das kann man in den AGB unter Artikel 19 (ist der letzte in den AGB) in einem Sammelsurium an einzelnen Fragen nachlesen. Bei der Kontaktaufnahme wird so getan, als sei dies das Selbstverständlichste überhaupt und man hätte die Buchung ja als Teenager (wo denn bitte?) mit Begleitperson vornehmen können.<br />
Das ist die einzige mir bekannte Airline, die so agiert, bei anderen gibt es keine Probleme. Es hat sich leider bewahrheitet, dass ein ungutes Gefühl bei der Buchung mit Rynair wohl mehr als berechtigt ist. Schade. Einmal bzw. keinmal&#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Immobilie im Ausland richtig versteuern von admin		</title>
		<link>https://www.daily-paragraph.de/steuerrecht/auslandsimmobilie/3472#comment-32</link>

		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Oct 2015 09:18:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-paragraph.de/?p=3472#comment-32</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.daily-paragraph.de/steuerrecht/auslandsimmobilie/3472#comment-31&quot;&gt;Tilo Scherling&lt;/a&gt;.

&lt;em&gt;Antwort der Redaktion auf den Kommentar von Tilo Scherling vom 28.09.2015:&lt;/em&gt;

Als Redaktion verstehen wir das nicht so. In dem Artikel geht es vor allem um die Frage, wie der deutsche Fiskus die Überschüsse oder Verluste aus der Vermietung von Immobilien im Ausland behandelt. Das hängt nicht nur davon ab, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, sondern auch noch davon, was für eines das ist.

Mit den meisten EU-Ländern hat Deuitschland laut Artikel ein &quot;DBA mit Freistellungsmethode&quot; vereinbart, mit Spanien und Finnland dagegen ein &quot;DBA mit Anrechnungsmethode&quot;. Entsprechend unterschiedlich behandelt das hiesige Finanzamt im EU-Ausland erzielte Mieteinkünfte. Soweit die Information von Steuerberater Wolfgang Hornbruch von der Kanzlei DHPG, den wir in dem Artikel als Experten zitiert haben.

Außerdem informiert der Artikel Sie über Steuervorteile, die der deutsche Fiskus bei Auslandsimmobilien gewährt. Hier kommt es darauf an, wie der Eigentümer seine Auslandsimmobilie nutzt. Es gibt drei Fälle:
1. Der Eigentümer vermietet die Immobilie OHNE diese zu selbst zu nutzen
2. Der Eigentümer vermietet die Immobilie UND nutzt diese auch selbst
3. Der Eigentümer nutzt (bewohnt) die Immobilie ausschließlich selbst

Hinweis: Daily Paragraph ist ein journalistisches Portal. Als solches bieten wir sorgfältig recherchierte Informationen, jedoch &lt;strong&gt;keine Rechtsberatung&lt;/strong&gt;. Wir beantworten Ihre Kommentare nach sorgfältiger Prüfung, übernehmen jedoch keine Garantie für die Richtigkeit.

Fazit: Wenn Sie eine individuelle Rechtsfrage zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an den Experten, den wir im Artikel zitiert haben, oder an einen anderen Fachmann Ihrer Wahl.

Die Redaktion von Daily Paragraph]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.daily-paragraph.de/steuerrecht/auslandsimmobilie/3472#comment-31">Tilo Scherling</a>.</p>
<p><em>Antwort der Redaktion auf den Kommentar von Tilo Scherling vom 28.09.2015:</em></p>
<p>Als Redaktion verstehen wir das nicht so. In dem Artikel geht es vor allem um die Frage, wie der deutsche Fiskus die Überschüsse oder Verluste aus der Vermietung von Immobilien im Ausland behandelt. Das hängt nicht nur davon ab, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, sondern auch noch davon, was für eines das ist.</p>
<p>Mit den meisten EU-Ländern hat Deuitschland laut Artikel ein &#8222;DBA mit Freistellungsmethode&#8220; vereinbart, mit Spanien und Finnland dagegen ein &#8222;DBA mit Anrechnungsmethode&#8220;. Entsprechend unterschiedlich behandelt das hiesige Finanzamt im EU-Ausland erzielte Mieteinkünfte. Soweit die Information von Steuerberater Wolfgang Hornbruch von der Kanzlei DHPG, den wir in dem Artikel als Experten zitiert haben.</p>
<p>Außerdem informiert der Artikel Sie über Steuervorteile, die der deutsche Fiskus bei Auslandsimmobilien gewährt. Hier kommt es darauf an, wie der Eigentümer seine Auslandsimmobilie nutzt. Es gibt drei Fälle:<br />
1. Der Eigentümer vermietet die Immobilie OHNE diese zu selbst zu nutzen<br />
2. Der Eigentümer vermietet die Immobilie UND nutzt diese auch selbst<br />
3. Der Eigentümer nutzt (bewohnt) die Immobilie ausschließlich selbst</p>
<p>Hinweis: Daily Paragraph ist ein journalistisches Portal. Als solches bieten wir sorgfältig recherchierte Informationen, jedoch <strong>keine Rechtsberatung</strong>. Wir beantworten Ihre Kommentare nach sorgfältiger Prüfung, übernehmen jedoch keine Garantie für die Richtigkeit.</p>
<p>Fazit: Wenn Sie eine individuelle Rechtsfrage zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an den Experten, den wir im Artikel zitiert haben, oder an einen anderen Fachmann Ihrer Wahl.</p>
<p>Die Redaktion von Daily Paragraph</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Mieter muss nach Auszug keine Renovierungskosten zahlen von Schlichting		</title>
		<link>https://www.daily-paragraph.de/mietrecht/quotenklausel-mietvertrag-renovierung/5571#comment-48</link>

		<dc:creator><![CDATA[Schlichting]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 11:45:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nach 40 Jahren beenden wir unser Mietverhältnis mit einer Wohnungsbaugenossenschaft und ziehen in eine Privatwohnung. In dieser Genossenschaft ist es üblich, nach Auszug ca. 145,00 Euro für angebl. Renovierungs-arbeiten zu bezahlen. Jedenfalls war das auch bei meiner Mutter, die 32 Jahre in so einer Wohnung gewohnt hat, so üblich. Ist das rechtens und muss ich das bezahlen? Mieter in dieser Genossenschaft sind wir übrigens seit 1967.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach 40 Jahren beenden wir unser Mietverhältnis mit einer Wohnungsbaugenossenschaft und ziehen in eine Privatwohnung. In dieser Genossenschaft ist es üblich, nach Auszug ca. 145,00 Euro für angebl. Renovierungs-arbeiten zu bezahlen. Jedenfalls war das auch bei meiner Mutter, die 32 Jahre in so einer Wohnung gewohnt hat, so üblich. Ist das rechtens und muss ich das bezahlen? Mieter in dieser Genossenschaft sind wir übrigens seit 1967.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Immobilie im Ausland richtig versteuern von Tilo Scherling		</title>
		<link>https://www.daily-paragraph.de/steuerrecht/auslandsimmobilie/3472#comment-31</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tilo Scherling]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2015 20:28:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Verstehe ich das richtig, dass bei einer Immobilie im Ausland (sofern sie dem DBA unterliegt) sowohl der Kauf als auch die Kosten und Erträge nur in dem Herkunftsland der Immobilie und nicht in Deutschland zu versteuern ist?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verstehe ich das richtig, dass bei einer Immobilie im Ausland (sofern sie dem DBA unterliegt) sowohl der Kauf als auch die Kosten und Erträge nur in dem Herkunftsland der Immobilie und nicht in Deutschland zu versteuern ist?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Immobilie im Ausland richtig versteuern von Miggiano Salvatore		</title>
		<link>https://www.daily-paragraph.de/steuerrecht/auslandsimmobilie/3472#comment-30</link>

		<dc:creator><![CDATA[Miggiano Salvatore]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Aug 2015 16:19:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[werde ich bei der kauf eine wohnung im ausland bzw.Italien steuer begünstig als eigennutzng?un was kann ich sonst absetzen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>werde ich bei der kauf eine wohnung im ausland bzw.Italien steuer begünstig als eigennutzng?un was kann ich sonst absetzen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Vermieter muss für Ersatzschlüssel sorgen von fuchs		</title>
		<link>https://www.daily-paragraph.de/mietrecht/schluessel/3507#comment-26</link>

		<dc:creator><![CDATA[fuchs]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jul 2015 10:36:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[So macht es auch mein Vermieter. Das Haustürschloss ist nicht io, es gehen alle Schlüssel schwer rein. Nun ist beim Aufschließen die Spitze vom Schlüssel abgebrochen. Tür war auf, die Spitze drin, der Schlüssel kaputt. Schlüssel bestellt beim Vermieter, neuen bekommen. Nun soll ich zahlen. Den kaputten Schlüssel habe ich noch. Man sagte mir, das Material ist zu weich. Ich will nicht zahlen. Denn ich kann nichts dafür. Wie weiter?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So macht es auch mein Vermieter. Das Haustürschloss ist nicht io, es gehen alle Schlüssel schwer rein. Nun ist beim Aufschließen die Spitze vom Schlüssel abgebrochen. Tür war auf, die Spitze drin, der Schlüssel kaputt. Schlüssel bestellt beim Vermieter, neuen bekommen. Nun soll ich zahlen. Den kaputten Schlüssel habe ich noch. Man sagte mir, das Material ist zu weich. Ich will nicht zahlen. Denn ich kann nichts dafür. Wie weiter?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Versicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit von Georg Willi		</title>
		<link>https://www.daily-paragraph.de/versicherungsrecht/grobe-fahrlaessigkeit/3217#comment-14</link>

		<dc:creator><![CDATA[Georg Willi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2015 10:29:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Es gehört zum klassischen Einwand des Versicherers, dass er dem Versicherungsnehmer vorwirft, grob fahrlässig gehandelt zu haben – weil der Versicherer bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit eintrittspflichtig ist. Für eine Vielzahl von Versicherungsbedingungen ist die Vorschrift des § 81 VVG bzw. ähnlich lautende Klauseln in den Versicherungsbedingungen einschlägig. In diesem Aufsatz habe ich eine kleine Anzahl von Beispielen aufgeführt.
&lt;code&gt;&lt;a href=&quot;http://www.kanzleiwilli.de/news/urteile-zur-groben-fahrlaessigkeit-grobe-fahrlaessigkeit-verneint/&quot; target=&quot;blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;http://www.kanzleiwilli.de/news/urteile-zur-groben-fahrlaessigkeit-grobe-fahrlaessigkeit-verneint&lt;/a&gt;&lt;/code&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gehört zum klassischen Einwand des Versicherers, dass er dem Versicherungsnehmer vorwirft, grob fahrlässig gehandelt zu haben – weil der Versicherer bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit eintrittspflichtig ist. Für eine Vielzahl von Versicherungsbedingungen ist die Vorschrift des § 81 VVG bzw. ähnlich lautende Klauseln in den Versicherungsbedingungen einschlägig. In diesem Aufsatz habe ich eine kleine Anzahl von Beispielen aufgeführt.<br />
<code><a href="http://www.kanzleiwilli.de/news/urteile-zur-groben-fahrlaessigkeit-grobe-fahrlaessigkeit-verneint/" target="blank" rel="nofollow">http://www.kanzleiwilli.de/news/urteile-zur-groben-fahrlaessigkeit-grobe-fahrlaessigkeit-verneint</a></code></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Widerruf für Kredite erleichtert von Sascha Porkert		</title>
		<link>https://www.daily-paragraph.de/bankrecht/darlehenswiderruf/1962#comment-8</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sascha Porkert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jun 2015 18:45:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrte Herren,

aus meiner beruflichen Erfahrung in unserer Kanzlei wäre es unseriös zu behaupten, dass nun auch alle ähnlichen Widerrufsbelehrungen in jedem Fall und ohne Ausnahme unwirksam sind und damit stets eine Rückabwicklung ermöglicht würde. Derartige Werbeversprechen würde ich nicht unterschreiben.

Allerdings ist auch zuzugeben, dass wir in einer ganzen Reihe von ähnlichen Fällen die Verfahren aussetzen konnten und nunmehr nach der BGH Entscheidung für die Käufer / Kunden gute Entscheidungen bzw. Vergleiche herbeiführen konnten und hoffentlich auch weiter können. Die Zeichen hierfür scheinen in der Tat nunmehr günstig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Herren,</p>
<p>aus meiner beruflichen Erfahrung in unserer Kanzlei wäre es unseriös zu behaupten, dass nun auch alle ähnlichen Widerrufsbelehrungen in jedem Fall und ohne Ausnahme unwirksam sind und damit stets eine Rückabwicklung ermöglicht würde. Derartige Werbeversprechen würde ich nicht unterschreiben.</p>
<p>Allerdings ist auch zuzugeben, dass wir in einer ganzen Reihe von ähnlichen Fällen die Verfahren aussetzen konnten und nunmehr nach der BGH Entscheidung für die Käufer / Kunden gute Entscheidungen bzw. Vergleiche herbeiführen konnten und hoffentlich auch weiter können. Die Zeichen hierfür scheinen in der Tat nunmehr günstig.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Wohnung vermessen, Miete kürzen von Frank Kempe		</title>
		<link>https://www.daily-paragraph.de/mietrecht/mietminderung-wohnflaeche/2956#comment-13</link>

		<dc:creator><![CDATA[Frank Kempe]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Jun 2015 07:02:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Dachgeschosswohnung keine schrägen abgezogen !!
Seit 8 Jahren keine Reperatur
Aussage des Vermieters :{ dann Mieter vom Harz 4 Amt die treten die Miete voll ab !!!!!!
Ist das OK ?????
Was soll ich tun - bin ich ihr rechtlos muss ich Angst haben
Wie komme ich zu mein recht und kann er mir das leben schwehr machen
Bitte Antwort &#038; Hilfe
Bitte nicht veröffentlichten habe Angst vor .........
Bitte Antwort und Rat
Danke
Mfg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dachgeschosswohnung keine schrägen abgezogen !!<br />
Seit 8 Jahren keine Reperatur<br />
Aussage des Vermieters :{ dann Mieter vom Harz 4 Amt die treten die Miete voll ab !!!!!!<br />
Ist das OK ?????<br />
Was soll ich tun &#8211; bin ich ihr rechtlos muss ich Angst haben<br />
Wie komme ich zu mein recht und kann er mir das leben schwehr machen<br />
Bitte Antwort &amp; Hilfe<br />
Bitte nicht veröffentlichten habe Angst vor &#8230;&#8230;&#8230;<br />
Bitte Antwort und Rat<br />
Danke<br />
Mfg</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Immobilie im Ausland richtig versteuern von Lieser		</title>
		<link>https://www.daily-paragraph.de/steuerrecht/auslandsimmobilie/3472#comment-29</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2015 12:14:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-paragraph.de/?p=3472#comment-29</guid>

					<description><![CDATA[Anfrage an Daily Paragraph
Wenn ich Ihren Artikel richtig verstanden habe, dann werden also seit 2009 die Mieteinkünfte nicht mehr “üblicher Weise in dem Land versteuert, in dem die Immobilie steht” , wenn dieses Land nicht gerade Spanien oder Finnland ist und wenn mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht ?

Gibt es hier -konkret in GB – trotzdem Bemessungsgrenzen für die Höhe der Mieteinkünfte für deutsche Staatsbürger, die NICHT in GB leben? Erhält der englische Fiskus gar nichts?

Bitte um Antwort per Mail]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage an Daily Paragraph<br />
Wenn ich Ihren Artikel richtig verstanden habe, dann werden also seit 2009 die Mieteinkünfte nicht mehr “üblicher Weise in dem Land versteuert, in dem die Immobilie steht” , wenn dieses Land nicht gerade Spanien oder Finnland ist und wenn mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht ?</p>
<p>Gibt es hier -konkret in GB – trotzdem Bemessungsgrenzen für die Höhe der Mieteinkünfte für deutsche Staatsbürger, die NICHT in GB leben? Erhält der englische Fiskus gar nichts?</p>
<p>Bitte um Antwort per Mail</p>
]]></content:encoded>
		
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