Die Frankfurter Tabelle besteht aus vier Teilbereichen. Je nachdem, von welchem Reisemangel Sie betroffen sind, finden Sie hier die passenden Informationen. Unter den einzelnen Teilen der Frankfurter Tabelle erhalten Sie außerdem wichtige Hinweise, was Sie bei der Berechnung eines Reisemangels sonst noch beachten müssen:
Welchen Reisemangel Sie an der gebuchten Unterkunft festgestellt haben |
Minderung in Prozent |
Reisemangel am Hotel oder seiner Lage |
Preisminderung |
Anderes Hotel als gebucht |
10 bis 25 % |
Andere Entfernung zum Strand |
5 bis 15 % |
Andere Art der Unterbringung am gebuchten Ort (etwa Hotel statt Bungalow) |
5 bis 10 % |
Reisemangel an der Zimmerbelegung oder am Hotelzimmer |
Preisminderung |
Doppelzimmer statt Einzelzimmer |
20 % |
Dreibettzimmer statt Einzelzimmer |
25 % |
Dreibettzimmer statt Doppelzimmer |
20 bis 25 % |
Vierbettzimmer statt Doppelzimmer |
20 bis 30 % |
Zu kleine Zimmer |
5 bis 10 % |
Kein Balkon trotz Zusage |
5 bis 10 % |
Kein Zimmer mit Meeresblick trotz Zusage |
5 bis 10 % |
Reisemangel an der Ausstattung des Hotelzimmers |
Preisminderung |
Kein eigenes Bad und WC |
15 bis 25 % |
Kein eigenes WC |
15 % |
Keine eigene Dusche trotz Buchung |
10 % |
Keine Klimaanlage |
10 bis 20 % |
Radio und TV fehlen trotz Zusage |
5 % |
Zimmer hat zu wenige Möbel |
5 bis 15 % |
Reisemangel am Zustand des Hotelzimmers |
Preisminderung |
Schlechter Zustand, Zimmer weist Schäden wie Risse oder Feuchtigkeit auf |
10 bis 50 % |
Ungeziefer |
10 bis 50 % |
Ausfälle im Hotel während des Urlaubs |
Preisminderung |
Ausfall der Toilette |
15 % |
Ausfall von Bad oder Warmwasserboiler |
15 % |
Ausfall des Wassers |
10 % |
Stromausfall oder Gasausfall |
10 bis 20 % |
Ausfall der Klimaanlage (je nach Jahreszeit) |
10 bis 20 % |
Ausfall des Fahrstuhls (je nach Etage) |
5 bis 10 % |
Reisemangel beim Service |
Preisminderung |
Zimmerservice versagt komplett |
25 % |
Schlechte Reinigung der Zimmer |
10 bis 20 % |
Bettzeug und Handtücher werden zu selten gewechselt |
5 bis 10 % |
Kureinrichtungen wie Thermalbad oder Massagen fehlen trotz Zusage |
20 bis 40 % |
Belästigungen als Reisemangel |
Preisminderung |
Lärmbelästigung am Tag |
5 bis 25 % |
Lärmbelästigung in der Nacht |
10 bis 40 % |
Geruchsbelästigung |
5 bis 15 % |
Wie Reisende ihr Recht auf Minderung bei einem Reisemangel berechnen können, ist nicht allgemeingültig geregelt. Die Frankfurter Tabelle bietet unverbindliche Richtwerte. Die Prozentangaben müssen außerdem noch interpretiert werden. Dabei gelten die folgenden Regeln:
- Reisende müssen geringfügige Beeinträchtigungen klaglos hinnehmen
- Die Höhe des Erstattungssatzes hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab
- Die Intensität der Beeinträchtigung hängt in aller Regel nicht von Alter, Geschlecht oder Überempfindlichkeit des einzelnen Reisenden ab
- Der Erstattungssatz bezieht sich in der Regel auf den Gesamtpreis der Reise also inklusive der Transportkosten
- Tritt ein Reisemangel nur an einzelnen Tagen auf, betrifft die Minderung auch nur den entsprechenden Anteil des Gesamtpreises (Tage mit Reisemangel x Gesamtpreis / Urlaubstage gesamt)
- Bei mehreren Reisemängeln addieren sich die Prozentsätze