Im Kapitel 5 des Ratgebers „Kündigung von Mietverträgen für Wohnraum“ geht es um die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter.

Mieter können den Mietvertrag außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter verhindert, dass sie die Mietwohnung rechtzeitig so nutzen können wie im Vertrag vorgesehen. Das gleiche gilt, wenn der Vermieter dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung wieder entzieht.

Davon abgesehen können Mieter fristlos kündigen, wenn der Vermieter den Hausfrieden in erheblichem Maße stört. Allerdings muss der Mieter diese Behauptung nachweisen. Was erheblich ist, ist wiederum eine Ermessenssache, über die sich vor Gericht trefflich streiten lässt.

Auch Mängel an der Wohnung können ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Allerdings nur, wenn die Mängel die Gesundheit der Mieter gefährden oder die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung oder des Hauses verhindern. Der Mieter muss den Vermieter zeitnah über die Mängel informieren und ihm die Chance geben, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Erst wenn der Vermieter die Frist tatenlos verstreichen lässt, ohne die Mängel abzustellen, darf der Mieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen.

Doch Vorsicht: Mieter sollten nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Nicht jeder Mangel ist bei nüchterner Betrachtung ein erheblicher Mangel. Kommt ein Gericht im Streitfall zu einer anderen Einschätzung und findet die angemahnten Mängel an der Mietwohnung oder am gemieteten Haus nur unerheblich, hat der Mieter das Nachsehen. Zum einen drohen die Rechtskosten. Außerdem muss der Mieter die Miete für den Zeitraum nachzahlen, den das Mietverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung noch angedauert hätte.

…weiterlesen in Kapitel 6: Sonderkündigungsrecht für Mieter: Was tun, wenn Vermieter die Miete nach einer Modernisierung oder laut Mietspiegel erhöhen?

Alle Kapitel im Ratgeber „Kündigung von Mietverträgen für Wohnraum“:

  1. Ordentliche Kündigung: Für Mieter gelten kürzere Fristen und weniger Formalien
  2. Ordentliche Kündigung: Vermieter müssen Kündigung begründen und längere Fristen einhalten
  3. Außerordentliche Kündigung: Den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden
  4. Außerordentliche Kündigung: Wann Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen dürfen
  5. Außerordentliche Kündigung: Wann Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen dürfen
  6. Sonderkündigungsrecht für Mieter: Was tun, wenn Vermieter die Miete nach einer Modernisierung oder laut Mietspiegel erhöhen?