Wenn Eltern ihre Kinder „enterben“ wollen, geht das meist in die Hose. Denn das Erbrecht lässt nur im Ausnahmefall zu, dass Erblasser ihre nächsten Verwandten vom Pflichtteil ausschließen. Der Ratgeber zum Pflichtteilsrecht erklärt in Kapitel 2, um welchen Teil des Nachlasses es sich beim Pflichtteil handelt.

Der Pflichtteil ist der halbe Nachlass eines Verstorbenen. Allerdings haben Nachkommen mit Anspruch auf einen Pflichtteil kein Recht auf die Gegenstände. Beim Pflichtteil geht es um den Wert des Nachlasses.

… weiterlesen in Kapitel 3: Warum gibt es einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Alle Kapitel im Ratgeber Pflichtteil:

  1. Was bedeutet „enterben“ laut Erbrecht?
  2. Was ist der Pflichtteil?
  3. Warum gibt es den Anspruch auf einen Pflichtteil?
  4. Wer ist pflichtteilsberechtigt?
  5. Was passiert mit dem Pflichtteil bei einer Scheidung?
  6. Was passiert, wenn Erben ihren Erbteil ausschlagen?
  7. Wie wird der Pflichtteil berechnet?
  8. Was ist der Zusatzpflichtteil oder Restpflichtteil?
  9. Wie werden Schenkungen beim Pflichtteil berücksichtigt?
  10. Wann droht der Verlust des Pflichtteils?
  11. Wann verjährt der Anspruch auf einen Pflichtteil?