Im Kapitel 1 des Ratgebers „Kündigung von Mietverträgen für Wohnraum“ geht es um die Spielregeln für Mieter bei der ordentlichen Kündigung von Mietverträgen.
Der Gesetzgeber hat es den Mietern von Wohnraum relativ einfach gemacht, ihren Mietvertrag zu kündigen. Für sie gelten bei der ordentlichen Kündigung weniger strenge Regeln als für die Vermieter. Anders als diese muss ein Mieter bei der ordentlichen Kündigung nicht begründen, warum er den Mietvertrag beenden möchte. Mieter müssen bei der ordentlichen Kündigung zwei Regeln beachten:
- Der Mieter muss den Mietvertrag schriftlich kündigen.
- Der Mieter muss den Mietvertrag fristgerecht kündigen.
Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt bei Wohnraum maximal drei Monate. Sieht der Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vor, ist diese Vereinbarung nicht wirksam. Eine kürzere Kündigungsfrist für den Mieter können Vermieter dagegen mit ihren Mietern rechtswirksam vereinbaren.
Wichtig ist der rechtzeitige Versand der ordentlichen Kündigung. Diese muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eintrudeln.
Alle Kapitel im Ratgeber „Kündigung von Mietverträgen für Wohnraum“:
- Ordentliche Kündigung: Für Mieter gelten kürzere Fristen und weniger Formalien
- Ordentliche Kündigung: Vermieter müssen Kündigung begründen und längere Fristen einhalten
- Außerordentliche Kündigung: Den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden
- Außerordentliche Kündigung: Wann Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen dürfen
- Außerordentliche Kündigung: Wann Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen dürfen
- Sonderkündigungsrecht für Mieter: Was tun, wenn Vermieter die Miete nach einer Modernisierung oder laut Mietspiegel erhöhen?