Im Kapitel 6 des Ratgebers „Kündigung von Mietverträgen für Wohnraum“ geht es um das Sonderkündigungsrecht von Mietern, wenn der Vermieter die Miete nach einer Modernisierung oder aufgrund des Mietspiegels erhöht.

Mieter haben in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Davon können sie zum Beispiel Gebrauch machen, wenn der Vermieter den Wohnraum modernisiert und anschließend mehr Miete verlangt. Tatsächlich dürfen Vermieter die Modernisierungskosten auf die Mieter abwälzen, wenn die Modernisierung die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder zu Einsparungen beim Verbrauch von Energie oder Wasser führt. Um solche Modernisierungen über die Miete zu refinanzieren, dürfen Vermieter die jährliche Miete erhöhen. Und zwar um elf Prozent der Kosten, die für die Modernisierung der Wohnung aufgebracht wurden.

Es gibt einen zweiten Anlass, der Mieter zu einer Sonderkündigung berechtigt, nämlich wenn der Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel anheben möchte. Eine solche Mieterhöhung erlaubt das Gesetz aber nur, wenn die Miete mindestens 15 Monate unverändert geblieben ist und die letzte Mieterhöhung schon ein Jahr zurückliegt. Allerdings zählen bei dieser Rechnung nicht alle Mieterhöhungen mit. Unberücksichtigt bleiben Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegenen Betriebskosten.

Hat der Vermieter dem Mieter die Mieterhöhung samt Begründung schriftlich mitgeteilt, tickt auch schon die Uhr für das Sonderkündigungsrecht. Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung Zeit, das Mietverhältnis außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats zu kündigen. Diese Kündigung sorgt dafür, dass die Mieterhöhung nicht greift.

Alle Kapitel im Ratgeber „Kündigung von Mietverträgen für Wohnraum“:

  1. Ordentliche Kündigung: Für Mieter gelten kürzere Fristen und weniger Formalien
  2. Ordentliche Kündigung: Vermieter müssen Kündigung begründen und längere Fristen einhalten
  3. Außerordentliche Kündigung: Den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden
  4. Außerordentliche Kündigung: Wann Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen dürfen
  5. Außerordentliche Kündigung: Wann Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen dürfen
  6. Sonderkündigungsrecht für Mieter: Was tun, wenn Vermieter die Miete nach einer Modernisierung oder laut Mietspiegel erhöhen?