Im Rechtsstaat folgt jedes Verfahren einem genauen Ablaufplan. Das betrifft Gerichtsprozesse genauso wie behördliche Verwaltungsakte wie Bußgeldbescheiden oder Gebührenbescheiden und viele Problemfälle im Wirtschafts- und Arbeitsleben.
Für Bürger, Verbraucher und Arbeitnehmer heißt das: Wer Recht bekommen möchte, muss die Spieregeln einhalten. Die meisten Formfehler passieren bei Fristen. Wer eine Widerspruchsfrist oder Einspruchsfrist verbummelt, verzichtet auf rechliche Chancen. Diese wichtigen Fristen sollten Sie kennen:
| Der Anlass | Die Frist |
|---|---|
| Mahnbescheid | Widerspruchsfrist: 2 Wochen |
| Vollstreckungsbescheid (Inkasso) | Einspruchsfrist: 2 Wochen |
| Bußgeldbescheid | Einspruchsfrist: 2 Wochen |
| Bußgeldbescheid | Verjährungsfrist: 3 Monate |
| Behördlicher Gebührenbescheid oder Abgabenbescheid | Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Zugang
ODER Widerspruchsfrist bei fehlerhafter oder fehledner Widerspruchsbelehrung: 1 Jahr |
| Kündigungsschutzklage (bei Kündigung durch Arbeitgeber) | 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung |
| Urteile der Zivilgerichte | Berufungsfrist: 1 Monat ab Zustellung des Urteils an die jeweilige Partei;
längstens 5 Monate nach Verkündung |
| Strafrechtliche Verurteilung | Berufungsfrist / Revisionsfrist: 1 Woche nach mündlicher Verkündung des Urteils |
| Versäumnisurteil Zivilgerichte (außer Arbeitsgericht) | Einspruchsfrist: 2 Wochen |
| Versäumnisurteil Arbeitsgericht | Einspruchsfrist: 1 Woche |
| Ansprüche gegen Reiseveranstalter geltend machen Bsp: Anspruch auf Preisminderung wegen Reisemangel einer Pauschalreise |
1 Monat Ausschlussfrist ab vertraglich vorgesehenem Ende der Reise |
| Ansprüche gegen Reiseveranstalter einklagen oder Mahnbescheid | 2 Jahre Verjährungsfrist ab vertraglich vorgesehenem Ende der Reise |