Die Frankfurter Tabelle besteht aus vier Teilbereichen. Je nachdem, von welchem Reisemangel Sie betroffen sind, finden Sie hier die passenden Informationen. Unter den einzelnen Teilen der Frankfurter Tabelle erhalten erhalten Sie außerdem wichtige Hinweise, was Sie bei der Berechnung eines Reisemangels sonst noch beachten müssen:
Welchen Reisemangel Sie bei der Verpflegung festgestellt haben | Minderung in Prozent |
---|---|
Vollkommener Ausfall | 50 % |
Speisenplan: eintönige Verkostung | 5 % |
Warme Speisen unzureichend | 10 % |
Ungenießbare oder verdorbene Speisen | 20 bis 30 % |
Selbstbedienung statt Kellner | 10 bis 15 % |
Lange Wartezeiten | 5 bis 10 % |
Essensausgabe im Schichtbetrieb | 10 % |
Verschmutzte Tische | 5 bis 10 % |
Verschmutztes Geschirr, verschmutztes Besteck | 10 bis 15 % |
Speisesaal ohne Klimaanlage trotz Zusage | 5 bis 10 % |
Wie Reisende ihr Recht auf Minderung bei einem Reisemangel berechnen können, ist nicht allgemeingültig geregelt. Die Frankfurter Tabelle bietet unverbindliche Richtwerte. Die Prozentangaben müssen außerdem noch interpretiert werden. Dabei gelten die folgenden Regeln:
- Reisende müssen geringfügige Beeinträchtigungen klaglos hinnehmen
- Die Höhe des Erstattungssatzes hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab
- Die Intensität der Beeinträchtigung hängt in aller Regel nicht von Alter, Geschlecht oder Überempfindlichkeit des einzelnen Reisenden ab
- Der Erstattungssatz bezieht sich in der Regel auf den Gesamtpreis der Reise also inklusive der Transportkosten
- Tritt ein Reisemangel nur an einzelnen Tagen auf, betrifft die Minderung auch nur den entsprechenden Anteil des Gesamtpreises (Tage mit Reisemangel x Gesamtpreis / Urlaubstage gesamt)
- Bei mehreren Reisemängeln addieren sich die Prozentsätze