Wenn Eltern ihre Kinder „enterben“ wollen, geht das meist in die Hose. Denn das Erbrecht lässt nur im Ausnahmefall zu, dass Erblasser ihre nächsten Verwandten vom Pflichtteil ausschließen. Der Ratgeber zum Pflichtteilsrecht klärt in Kapitel 5 über den Pflichtteilsanspruch von Eheleuten nach einer Scheidung auf.
Eheleute haben Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie auch erbberechtigt sind. Der Anspruch auf einen Pflichtteil endet spätestens am Tag der Scheidung. Im Ausnahmefall erlischt der Anspruch auf den Pflichtteil schon vor der Scheidung. Das ist der Fall, wenn der Verstorbene die Scheidung vor seinem Tod beantragt hatte und alle Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben waren. Der Gerade-Noch-Ehegatte verliert seine erbrechtlichen Ansprüche, obwohl die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners noch Bestand hatte.
… weiterlesen in Kapitel 6: Was passiert, wenn Erben ihren Erbteil ausschlagen?
Alle Kapitel im Ratgeber Pflichtteil:
- Was bedeutet „enterben“ laut Erbrecht?
- Was ist der Pflichtteil?
- Warum gibt es den Anspruch auf einen Pflichtteil?
- Wer ist pflichtteilsberechtigt?
- Was passiert mit dem Pflichtteil bei einer Scheidung?
- Was passiert, wenn Erben ihren Erbteil ausschlagen?
- Wie wird der Pflichtteil berechnet?
- Was ist der Zusatzpflichtteil oder Restpflichtteil?
- Wie werden Schenkungen beim Pflichtteil berücksichtigt?
- Wann droht der Verlust des Pflichtteils?
- Wann verjährt der Anspruch auf einen Pflichtteil?