Ärzte: Patientenverfügung beachten / Foto: © Gorodenkoff, Fotolia
Patientenrecht

Patientenverfügung: Ausgerechnet Ärzte machen Probleme

Eine Umfrage des Instituts Forsa im Auftrag von VorsorgeAnwalt e.V. belegt: Zwei Drittel der Bürger haben bereits oder planen eine Patientenverfügung. Doch wenn es ernst wird, kommt es oft zu Problemen. Vorsorgeanwälte fordern Ärzte und Krankenhäuser zu einem korrekten Umgang mit Patientenverfügungen auf. (mehr …)

Patientenbetreuung: Auf Patientenrechte achten / Quelle: Fotolia
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Aufruf zum „Tag der Patientenverfügung“

Das Patientenverfügungsgesetz wird am 1. September 2014 fünf Jahre alt. Zum selben Datum ruft der Verband VorsorgeAnwalt e.V. erstmalig den „Tag der Patientenverfügung” aus. Das Ziel: „Wir wollen mehr wasserdichte Patientenverfügungen. Und wir wollen, dass Ärzte und Pflegeheime diese Willensäußerung ihrer Patienten auch wirklich respektieren“, erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kurze, Initiator des Tags der Patientenverfügung und Geschäftsführer von VorsorgeAnwalt e.V. in Berlin. (mehr …)

Akupunktur: Besondere Sorgfaltspflicht der Ärzte bei der Patientenaufklärung / Quelle: Fotolia
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Aufklären und überwachen

Ärzte müssen bei unkonventionellen Heilmethoden besonders vorsichtig vorgehen. Wer die Patienten nicht richtig darüber aufklärt, dass die Therapie kein medizinischer Standard ist, muss mit Klagen rechnen. (mehr …)

Doktor: Auch Patienten müssen sich an Termine halten / Quelle: Stockata.de
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Arzttermine rechtzeitig absagen

Ärzte können Patienten zur Kasse bitten, wenn diese einen Arzttermin ungenutzt verstreichen lassen. Allerdings muss der Arzt seinen Patienten zuvor auf die einschlägigen Spielregeln hinweisen.

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Gewürzgurke: Kein Heilmittel / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
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Im Rausch der Gewürzgurke

So zocken Scharlatane kranke Menschen ab: Ein Hamburger Frisör gibt sich als Schamane aus und betrügt einen schwerbehinderten Verwaltungsbeamten aus Hessen mit zwei Gewürzgurken. Jetzt hat das Amtsgericht Hamburg für Ordnung gesorgt. (mehr …)

Kein Bild
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Schadensersatz bei Schmähkritik

Unzufriedene Patienten sollten sich die öffentliche Kritik am Arzt gut überlegen. Der Grund: Wer in aller Öffentlichkeit über seinen Arzt herzieht, muss damit rechnen, dass sich der Mediziner wehrt. Kann der Patient seine Vorwürfe vor Gericht nicht belegen, wird aus der Kritik am Doktor plötzlich so etwas wie Rufmord. Die Folgen: Der Arzt hat Anspruch auf Schadensersatz, urteilte das Amtsgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 4 c 498/05). (mehr …)

Frauen: Kleiner Busen keine Krankheit / Quelle: Fotolia
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Kleiner Busen keine Krankheit

Wenn Frauen von größeren Brüsten träumen, sollten sie nicht mit Beistand ihrer Krankenkasse rechnen. Wie ein Urteil vom Hessischen Landessozialgericht zeigt, gilt ein kleiner Busen nicht als Krankheit. Folglich gibt es auch keine Brust-OP auf Kassenrezept. Sozialrichter bleiben selbst dann hart, wenn der Busen während der Stillzeit an Größe eingebüßt hat. (mehr …)

Ärzte: Auf Patientenverfügung achten / Quelle: Stockata.de
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Patientenverfügung für Ärzte verbindlich

Jeder Bundesbürger darf über seine medizinische Versorgung selbst bestimmen. Was aber passiert, wenn ein Patient ins Koma fällt und nicht mehr entscheidungsfähig ist? Dann hilft nur eine schriftliche Patientenverfügung. Die ist laut Gesetzgeber für Ärzte bindend.

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Dritte Zähne: Behandlungshonorar vom Zahnarzt zurückverlangen / Quelle: Fotolia
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Unbrauchbarer Zahnersatz

Ist der fest eingebaute Zahnersatz unbrauchbar, können Patienten von ihrem Zahnarzt das Behandlungshonorar zurückverlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg zu Gunsten einer Privatpatientin, die sich von ihrem Zahnarzt für 7240 Euro zwei Brücken einsetzen und den Arzt zwei Jahre später zur Ader ließ. Die Berliner Rechtsanwältin Alina Banse erklärt im Daily Paragraph, warum das Gericht dem Zahnarzt kein Recht auf Nachbesserung zugestand (Aktenzeichen 5 U 22/07)

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Medikamente: Auf die Zulassung kommt es an / Quelle: Stockata.de
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Aschenputtel der Sozialversicherung

Schwerstkranke Kassenpatienten müssen ihre Medikamente mitunter vor Sozialgerichten erkämpfen. Denn Krankenkassen lassen ausgerechnet Patienten mit lebensbedrohlichen Krankheiten im Stich. Selbst Krebspatienten müssen auf aussichtsreiche Therapien verzichten, weil die Kassen die teuren Medikamente nicht bezahlen wollen. Aber sie können sich wehren und ihr Recht auf Medikamente vor dem Sozialgericht erzwingen. (mehr …)