Im Kapitel 3 des Ratgebers „Kündigung von Mietverträgen für Wohnraum“ geht es um die grundsätzlichen Bestimmungen, die sowohl Mieter als auch Vermieter bei einer außerordentlichen Kündigung beherzigen sollten.

Sowohl Mieter als auch Vermieter können den Mietvertrag für Wohnraum aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos kündigen. Bleibt die Frage, was ein wichtiger Grund ist. Bei der grundsätzlichen Antwort gibt sich das Gesetz vage. Wörtlich heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 543):

„Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“

Diese Formulierung lässt genügend Spielraum für Meinungsverschiedenheiten. Die Praxis zeigt, dass Mieter und Vermieter bei einer außerordentlichen Kündigung meist unterschiedliche Ansichten haben, ob ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht. Als Folge landen solche Fälle oft vor Gericht, wo ein Richter entscheidet, wer im Streitfall recht hat.

Ein paar wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung zählt das Gesetz immerhin auf. Dazu mehr in den beiden nächsten Kapiteln.

…weiterlesen in Kapitel 4: Außerordentliche Kündigung: Wann Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen dürfen

Alle Kapitel im Ratgeber „Kündigung von Mietverträgen für Wohnraum“:

  1. Ordentliche Kündigung: Für Mieter gelten kürzere Fristen und weniger Formalien
  2. Ordentliche Kündigung: Vermieter müssen Kündigung begründen und längere Fristen einhalten
  3. Außerordentliche Kündigung: Den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden
  4. Außerordentliche Kündigung: Wann Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen dürfen
  5. Außerordentliche Kündigung: Wann Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen dürfen
  6. Sonderkündigungsrecht für Mieter: Was tun, wenn Vermieter die Miete nach einer Modernisierung oder laut Mietspiegel erhöhen?