Umzug: Im Interesse der Familie / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Sozialrecht

Arbeitslos wegen Umzug

Kündigt eine Arbeitnehmerin ihren Job aus wichtigem Grund, darf ihr die Bundesagentur für Arbeit nicht das Arbeitslosengeld sperren. Mit diesem Urteil gab das Bundessozialgericht (BSG) einer Arbeitnehmerin das Recht auf Arbeitslosengeld, weil sie ihre Arbeitsstelle nur deshalb gekündigt hatte, um samt minderjähriger Tochter zu ihrem neuen Lebenspartner in eine andere Stadt zu ziehen. (mehr …)