Dritte Zähne: Behandlungshonorar vom Zahnarzt zurückverlangen / Quelle: Fotolia
Patientenrecht

Unbrauchbarer Zahnersatz

Ist der fest eingebaute Zahnersatz unbrauchbar, können Patienten von ihrem Zahnarzt das Behandlungshonorar zurückverlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg zu Gunsten einer Privatpatientin, die sich von ihrem Zahnarzt für 7240 Euro zwei Brücken einsetzen und den Arzt zwei Jahre später zur Ader ließ. Die Berliner Rechtsanwältin Alina Banse erklärt im Daily Paragraph, warum das Gericht dem Zahnarzt kein Recht auf Nachbesserung zugestand (Aktenzeichen 5 U 22/07)

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